[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sgb_14-71":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sgb_14","Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung -","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2019-12-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsgb_14\u002Fxml.zip",1272501,"§ 71","71","Anspruch auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit","Anspruch und Pflegebedürftigkeit","(1) Geschädigte haben Anspruch auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, wenn sie auf Grund der anerkannten Schädigungsfolgen pflegebedürftig sind.\n(2) Anspruch auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit besteht auch, wenn 1.Gesundheitsstörungen, die keine Schädigungsfolge sind, im Zusammenwirken mit anerkannten Schädigungsfolgen Pflegebedürftigkeit verursachen und\n2.die Auswirkungen der Schädigungsfolgen für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit den anderen Gesundheitsstörungen annähernd gleichwertig sind.","SGB_14 - Anspruch und Pflegebedürftigkeit - § 71 Anspruch auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit\n\n(1) Geschädigte haben Anspruch auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, wenn sie auf Grund der anerkannten Schädigungsfolgen pflegebedürftig sind.\n(2) Anspruch auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit besteht auch, wenn 1.Gesundheitsstörungen, die keine Schädigungsfolge sind, im Zusammenwirken mit anerkannten Schädigungsfolgen Pflegebedürftigkeit verursachen und\n2.die Auswirkungen der Schädigungsfolgen für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit den anderen Gesundheitsstörungen annähernd gleichwertig sind.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 1",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 70","Besonderheiten der Leistungsbemessung","70",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 69","Wunsch- und Wahlrecht","69",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 68","Zusammentreffen von Teilhabeleistungen mit Pflegeleistungen außerhalb von Einrichtungen oder Räumlichkeiten im Sinne des § 43a des Elften Buches in Verbindung mit § 71 Absatz 4 des Elften Buches","68",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 72","Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad","72",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 73","Kostenübernahme vor Pflegebedürftigkeit im Sinne des Elften Buches","73",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 74","Leistungen bei Pflegebedürftigkeit","74",[],false]