[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sgb_3-345a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sgb_3","Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1997-03-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsgb_3\u002Fxml.zip",1272994,"§ 345a","345a","Pauschalierung der Beiträge","Beiträge","Für die Personen, die als Bezieherinnen oder Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung versicherungspflichtig sind (§ 26 Abs. 2 Nr. 3) wird für jedes Kalenderjahr ein Gesamtbeitrag festgesetzt. Der Gesamtbeitrag beträgt 1.\tfür das Jahr 2003\t5 Millionen Euro,\n2.\tfür das Jahr 2004\t18 Millionen Euro,\n3.\tfür das Jahr 2005\t36 Millionen Euro,\n4.\tfür das Jahr 2006\t19 Millionen Euro und\n5.\tfür das Jahr 2007\t26 Millionen Euro.\nDer jährliche Gesamtbeitrag verändert sich im jeweils folgenden Kalenderjahr in dem Verhältnis, in dem 1.die Bezugsgröße der Sozialversicherung,\n2.die Zahl der Zugänge an Arbeitslosengeldbezieherinnen und Arbeitslosengeldbeziehern aus dem Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung und\n3.die durchschnittlich durch Zeiten des Bezugs einer Rente wegen voller Erwerbsminderung erworbene Anspruchsdauer\ndes vergangenen Kalenderjahres zu den entsprechenden Werten des vorvergangenen Kalenderjahres stehen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales macht den Gesamtbeitrag eines Kalenderjahres bis zum 1. Juli desselben Jahres im Bundesanzeiger bekannt.","SGB_3 - Beiträge und Verfahren - Beiträge - § 345a Pauschalierung der Beiträge\n\nFür die Personen, die als Bezieherinnen oder Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung versicherungspflichtig sind (§ 26 Abs. 2 Nr. 3) wird für jedes Kalenderjahr ein Gesamtbeitrag festgesetzt. Der Gesamtbeitrag beträgt 1.\tfür das Jahr 2003\t5 Millionen Euro,\n2.\tfür das Jahr 2004\t18 Millionen Euro,\n3.\tfür das Jahr 2005\t36 Millionen Euro,\n4.\tfür das Jahr 2006\t19 Millionen Euro und\n5.\tfür das Jahr 2007\t26 Millionen Euro.\nDer jährliche Gesamtbeitrag verändert sich im jeweils folgenden Kalenderjahr in dem Verhältnis, in dem 1.die Bezugsgröße der Sozialversicherung,\n2.die Zahl der Zugänge an Arbeitslosengeldbezieherinnen und Arbeitslosengeldbeziehern aus dem Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung und\n3.die durchschnittlich durch Zeiten des Bezugs einer Rente wegen voller Erwerbsminderung erworbene Anspruchsdauer\ndes vergangenen Kalenderjahres zu den entsprechenden Werten des vorvergangenen Kalenderjahres stehen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales macht den Gesamtbeitrag eines Kalenderjahres bis zum 1. Juli desselben Jahres im Bundesanzeiger bekannt.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Zweiter Abschnitt","Erster Unterabschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 345","Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherungspflichtiger","345",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 344","Sonderregelungen für beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter","344",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 342","Beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter","342",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 345b","Beitragspflichtige Einnahmen bei einem Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag","345b",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 346","Beitragstragung bei Beschäftigten","346",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 347","Beitragstragung bei sonstigen Versicherten","347",[],false]