[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sgb_3-421b":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sgb_3","Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1997-03-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsgb_3\u002Fxml.zip",1273059,"§ 421b","421b","Erprobung einer zentralen Servicestelle für anerkennungssuchende Fachkräfte im Ausland","Ergänzungen für übergangsweise mögliche Leistungen und zeitweilige Aufgaben","Die Bundesagentur berät im Rahmen eines Modellvorhabens Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Ausland aufhalten, zu den Möglichkeiten der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und damit im Zusammenhang stehenden aufenthaltsrechtlichen Fragen und begleitet sie bei der Durchführung der entsprechenden Verfahren. Das Modellvorhaben ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. § 363 Absatz 1 Satz 2 findet keine Anwendung.","SGB_3 - Ergänzungen für übergangsweise mögliche Leistungen und zeitweilige Aufgaben - § 421b Erprobung einer zentralen Servicestelle für anerkennungssuchende Fachkräfte im Ausland\n\nDie Bundesagentur berät im Rahmen eines Modellvorhabens Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Ausland aufhalten, zu den Möglichkeiten der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und damit im Zusammenhang stehenden aufenthaltsrechtlichen Fragen und begleitet sie bei der Durchführung der entsprechenden Verfahren. Das Modellvorhaben ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. § 363 Absatz 1 Satz 2 findet keine Anwendung.",{"abschnitt":21},"Zweiter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 421a","Arbeiten in Maßnahmen des Arbeitsmarktprogramms Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen","421a",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 421","Förderung der Teilnahme an Sprachkursen","421",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 420","Versicherungsfreiheit von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt","420",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 421c","Vorübergehende Sonderregelung im Zusammenhang mit Kurzarbeit","421c",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 421d","Vorübergehende Sonderregelungen zum Arbeitslosengeld","421d",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 421e","Vorübergehende Sonderregelungen im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union","421e",[],false]