[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sgb_4-108b":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sgb_4","Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1976-12-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsgb_4\u002Fxml.zip",1273296,"§ 108b","108b","Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen","Elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren","Arbeitgeber, insbesondere Nachunternehmer oder die beauftragten Verleiher nach § 28e Absatz 3f Satz 1 haben die Unbedenklichkeitsbescheinigungen elektronisch bei den betroffenen Einzugsstellen mit einem einheitlichen Datensatz aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder einer Ausfüllhilfe zu beantragen. Die Einzugsstellen melden die Unbedenklichkeitsbescheinigungen unverzüglich elektronisch an den antragstellenden Unternehmer zurück. Das Nähere zum Verfahren, Aufbau und Inhalt der Datensätze und -felder bestimmt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen bundeseinheitlich in Grundsätzen. Die Grundsätze bedürfen der Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales; die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände ist vorher anzuhören.","SGB_4 - Elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren - § 108b Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen\n\nArbeitgeber, insbesondere Nachunternehmer oder die beauftragten Verleiher nach § 28e Absatz 3f Satz 1 haben die Unbedenklichkeitsbescheinigungen elektronisch bei den betroffenen Einzugsstellen mit einem einheitlichen Datensatz aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder einer Ausfüllhilfe zu beantragen. Die Einzugsstellen melden die Unbedenklichkeitsbescheinigungen unverzüglich elektronisch an den antragstellenden Unternehmer zurück. Das Nähere zum Verfahren, Aufbau und Inhalt der Datensätze und -felder bestimmt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen bundeseinheitlich in Grundsätzen. Die Grundsätze bedürfen der Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales; die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände ist vorher anzuhören.",{"abschnitt":21},"Achter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 108a","Verfahren zur elektronischen Abfrage und Übermittlung von Entgeltbescheinigungsdaten für Elterngeld","108a",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 108","Elektronische Übermittlung von Anträgen und sonstigen Bescheinigungen an die Sozialversicherungsträger","108",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 107","Elektronische Übermittlung von Bescheinigungen für Entgeltersatzleistungen","107",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 109","Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten an den Arbeitgeber","109",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 109a","Abruf von Arbeitsunfähigkeitsdaten und Daten zur stationären Krankenhausbehandlung durch die Bundesagentur für Arbeit","109a",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 110","Meldungen der Arbeitgeber an gemeinsame Einrichtungen im Sinne des § 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes","110",[],false]