[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sgb_6-305":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sgb_6","Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1989-12-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsgb_6\u002Fxml.zip",1274715,"§ 305","305","Wartezeit und sonstige zeitliche Voraussetzungen","Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten","War die Wartezeit oder eine sonstige zeitliche Voraussetzung für eine Rente erfüllt und bestand Anspruch auf diese Rente vor dem Zeitpunkt, von dem an geänderte Vorschriften über die Wartezeit oder eine sonstige zeitliche Voraussetzung in Kraft sind, gilt die Wartezeit oder die sonstige zeitliche Voraussetzung auch dann als erfüllt, wenn dies nach der Rechtsänderung nicht mehr der Fall ist.","SGB_6 - Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts - Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten - § 305 Wartezeit und sonstige zeitliche Voraussetzungen\n\nWar die Wartezeit oder eine sonstige zeitliche Voraussetzung für eine Rente erfüllt und bestand Anspruch auf diese Rente vor dem Zeitpunkt, von dem an geänderte Vorschriften über die Wartezeit oder eine sonstige zeitliche Voraussetzung in Kraft sind, gilt die Wartezeit oder die sonstige zeitliche Voraussetzung auch dann als erfüllt, wenn dies nach der Rechtsänderung nicht mehr der Fall ist.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Zweiter Abschnitt","Dritter Unterabschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 304","Waisenrente","304",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 303a","Große Witwenrente und große Witwerrente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit","303a",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 303","Witwerrente","303",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 306","Grundsatz","306",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 307","Umwertung in persönliche Entgeltpunkte","307",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 307a","Persönliche Entgeltpunkte aus Bestandsrenten des Beitrittsgebiets","307a",[],false]