[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sgb_8-34":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sgb_8","Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1990-06-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsgb_8\u002Fxml.zip",1275046,"§ 34","34","Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform","Hilfe zur Erziehung","Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie 1.eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder\n2.die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder\n3.eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.\nJugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.","SGB_8 - Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige - Hilfe zur Erziehung - § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform\n\nHilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie 1.eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder\n2.die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder\n3.eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.\nJugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Vierter Abschnitt","Erster Unterabschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 33","Vollzeitpflege","33",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 32","Erziehung in einer Tagesgruppe","32",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 31","Sozialpädagogische Familienhilfe","31",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 35","Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung","35",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 35a","Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung","35a",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 36","Mitwirkung, Hilfeplan","36",[],false]