[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sgb_8-87d":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sgb_8","Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1990-06-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsgb_8\u002Fxml.zip",1275135,"§ 87d","87d","Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen","Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben","(1) Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach den §§ 53 und 53a ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich der Pfleger oder Vormund seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.\n(2) Für die Anerkennung als Vormundschaftsverein (§ 54) ist der überörtliche Träger zuständig, in dessen Bereich der Verein seinen Sitz hat.","SGB_8 - Örtliche Zuständigkeit - Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben - § 87d Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen\n\n(1) Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach den §§ 53 und 53a ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich der Pfleger oder Vormund seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.\n(2) Für die Anerkennung als Vormundschaftsverein (§ 54) ist der überörtliche Träger zuständig, in dessen Bereich der Verein seinen Sitz hat.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Zweiter Abschnitt","Zweiter Unterabschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 87c","Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Pflegschaft, die Vormundschaft und die schriftliche Auskunft nach § 58","87c",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 87b","Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren","87b",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 87a","Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung","87a",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 87e","Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung","87e",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 88","Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland","88",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 88a","Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche","88a",[],false]