[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sgleig_2024-13":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sgleig_2024","Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2024-01-22","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsgleig_2024\u002Fxml.zip",1275703,"§ 13","13","Aufstockung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung","Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst","Beantragt eine in Teilzeit beschäftigte Person, die Familienaufgaben oder Pflegeaufgaben wahrnimmt, die Erhöhung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit oder eine Vollzeitbeschäftigung, ist sie bei der Besetzung der Dienstposten vorrangig zu berücksichtigen, wenn sie die gleiche Qualifikation hat. Dies gilt nicht, wenn rechtlich schutzwürdige Interessen in der Person eines Mitbewerbers überwiegen.","SGLEIG_2024 - Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst - § 13 Aufstockung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung\n\nBeantragt eine in Teilzeit beschäftigte Person, die Familienaufgaben oder Pflegeaufgaben wahrnimmt, die Erhöhung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit oder eine Vollzeitbeschäftigung, ist sie bei der Besetzung der Dienstposten vorrangig zu berücksichtigen, wenn sie die gleiche Qualifikation hat. Dies gilt nicht, wenn rechtlich schutzwürdige Interessen in der Person eines Mitbewerbers überwiegen.",{"teil":21},"Teil 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 12","Teilzeitbeschäftigung, familien- oder pflegebedingte Beurlaubung, Elternzeit","12",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 11","Dienstliche Rahmenbedingungen","11",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 10","Aus-, Fort- und Weiterbildung","10",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 14","Aufrechterhaltung der Verbindung zum Beruf bei familien- oder pflegebedingter Beurlaubung oder Elternzeit","14",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 15","Beruflicher Wiedereinstieg nach familien- oder pflegebedingter Beurlaubung oder Elternzeit","15",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 16","Angebote von Betreuungsmöglichkeiten","16",[],false]