[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sgleig_2024-34":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sgleig_2024","Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2024-01-22","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsgleig_2024\u002Fxml.zip",1275724,"§ 34","34","Bestellung einer Stellvertreterin bei Abwesenheit","Wahlgrundsätze, Amtszeit, Bestellung","(1) Hat eine Gleichstellungsbeauftragte nur eine Stellvertreterin und sind beide gleichzeitig abwesend, soll die Gleichstellungsbeauftragte eine Soldatin als Stellvertreterin für die Dauer der Abwesenheit vorschlagen.\n(2) Die Dienststelle bestellt die vorgeschlagene Soldatin als Stellvertreterin.\n(3) Die Bestellung erfolgt ausschließlich für den Zeitraum, in dem die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin gleichzeitig abwesend sind.","SGLEIG_2024 - Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertretung der Gleichstellungsbeauftragten - Wahl - Wahlgrundsätze, Amtszeit, Bestellung - § 34 Bestellung einer Stellvertreterin bei Abwesenheit\n\n(1) Hat eine Gleichstellungsbeauftragte nur eine Stellvertreterin und sind beide gleichzeitig abwesend, soll die Gleichstellungsbeauftragte eine Soldatin als Stellvertreterin für die Dauer der Abwesenheit vorschlagen.\n(2) Die Dienststelle bestellt die vorgeschlagene Soldatin als Stellvertreterin.\n(3) Die Bestellung erfolgt ausschließlich für den Zeitraum, in dem die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin gleichzeitig abwesend sind.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 5","Abschnitt 1","Unterabschnitt 2",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 33","Anzahl der Stellvertreterinnen","33",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 32","Bestellung bei vorzeitigem Ausscheiden oder bei Verhinderung","32",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 31","Bestellung","31",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 35","Anfechtung der Wahl","35",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 36","Verordnungsermächtigung","36",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 37","Aufstellung einer Dienststelle","37",[],false]