[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sgleig_2024-49":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sgleig_2024","Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2024-01-22","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsgleig_2024\u002Fxml.zip",1275739,"§ 49","49","Aufgaben","Aufgaben und Einbindung","(1) Die Gleichstellungsbeauftragte 1.überwacht und unterstützt a)die Umsetzung der Ziele und den Vollzug dieses Gesetzes sowie\nb)den Vollzug des Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetzes, insbesondere des Verbots von Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts in Form von aa)Belästigung und\nbb)von sexueller Belästigung,\n2.und berät und unterstützt a)die Dienststellen, insbesondere die Dienststellenleitungen, in ihrem Aufgabenbereich und\nb)das militärische Personal in Einzelfällen insbesondere zu den folgenden Themen: aa)berufliche Förderung,\nbb)Schutz vor und Beseitigung von Benachteiligung,\ncc)Schutz vor und Beseitigung von Belästigung und sexueller Belästigung sowie\ndd)Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst.\n(2) Die Gleichstellungsbeauftragte des Bundesministeriums der Verteidigung ist zudem verantwortlich für den Informations- und Erfahrungsaustausch der Gleichstellungsbeauftragten der Dienststellen. Sie ist Mitglied im Interministeriellen Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten der obersten Bundesbehörden.\n(3) Die Gleichstellungsbeauftragten sind zuständig für den Erfahrungs- und Informationsaustausch der Gleichstellungsvertrauensfrauen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich bestellt sind.","SGLEIG_2024 - Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertretung der Gleichstellungsbeauftragten - Aufgaben und Einbindung - § 49 Aufgaben\n\n(1) Die Gleichstellungsbeauftragte 1.überwacht und unterstützt a)die Umsetzung der Ziele und den Vollzug dieses Gesetzes sowie\nb)den Vollzug des Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetzes, insbesondere des Verbots von Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts in Form von aa)Belästigung und\nbb)von sexueller Belästigung,\n2.und berät und unterstützt a)die Dienststellen, insbesondere die Dienststellenleitungen, in ihrem Aufgabenbereich und\nb)das militärische Personal in Einzelfällen insbesondere zu den folgenden Themen: aa)berufliche Förderung,\nbb)Schutz vor und Beseitigung von Benachteiligung,\ncc)Schutz vor und Beseitigung von Belästigung und sexueller Belästigung sowie\ndd)Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst.\n(2) Die Gleichstellungsbeauftragte des Bundesministeriums der Verteidigung ist zudem verantwortlich für den Informations- und Erfahrungsaustausch der Gleichstellungsbeauftragten der Dienststellen. Sie ist Mitglied im Interministeriellen Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten der obersten Bundesbehörden.\n(3) Die Gleichstellungsbeauftragten sind zuständig für den Erfahrungs- und Informationsaustausch der Gleichstellungsvertrauensfrauen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich bestellt sind.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 5","Abschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 48","Entlastung der Stellvertreterin, Übertragung eigener Aufgaben","48",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 47","Stellvertreterin im Vertretungsfall","47",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 46","Grundlagen","46",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 50","Zusammenarbeit in der Dienststelle","50",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 51","Grundlagen der Einbindung","51",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 52","Informationsanspruch","52",[],false]