[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sgleig_2024-59":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sgleig_2024","Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2024-01-22","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsgleig_2024\u002Fxml.zip",1275749,"§ 59","59","Soldatinnenversammlung, sonstige Informationsveranstaltungen, Sprechstunden","Aufgaben und Einbindung","(1) Die Gleichstellungsbeauftragte kann in den Dienststellen ihres Zuständigkeitsbereiches jährlich eine Versammlung der Soldatinnen einberufen. Dort soll sie über ihre Tätigkeit berichten.\n(2) Die Versammlung ist der Dienststellenleitung vorher anzuzeigen.\n(3) In Abstimmung mit der Dienststelle kann die Gleichstellungsbeauftragte weitere Informationsveranstaltungen zu Themen ihres Aufgabenbereiches für alle Angehörigen der Dienststelle anbieten.\n(4) Die Gleichstellungsbeauftragte kann an Personalversammlungen in Dienststellen ihres Zuständigkeitsbereiches teilnehmen. Sie hat dort ein Rederecht, auch wenn sie nicht Angehörige dieser Dienststelle ist.\n(5) Die Gleichstellungsbeauftragte kann Sprechstunden durchführen.","SGLEIG_2024 - Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertretung der Gleichstellungsbeauftragten - Aufgaben und Einbindung - § 59 Soldatinnenversammlung, sonstige Informationsveranstaltungen, Sprechstunden\n\n(1) Die Gleichstellungsbeauftragte kann in den Dienststellen ihres Zuständigkeitsbereiches jährlich eine Versammlung der Soldatinnen einberufen. Dort soll sie über ihre Tätigkeit berichten.\n(2) Die Versammlung ist der Dienststellenleitung vorher anzuzeigen.\n(3) In Abstimmung mit der Dienststelle kann die Gleichstellungsbeauftragte weitere Informationsveranstaltungen zu Themen ihres Aufgabenbereiches für alle Angehörigen der Dienststelle anbieten.\n(4) Die Gleichstellungsbeauftragte kann an Personalversammlungen in Dienststellen ihres Zuständigkeitsbereiches teilnehmen. Sie hat dort ein Rederecht, auch wenn sie nicht Angehörige dieser Dienststelle ist.\n(5) Die Gleichstellungsbeauftragte kann Sprechstunden durchführen.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 5","Abschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 58","Einbindung in Verfahren zur Besetzung von Gremien","58",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 57","Einbindung durch Stufenbeteiligung","57",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 56","Einbindung bei Einzelpersonalentscheidungen","56",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 60","Bestellung in den Dienststellen der Streitkräfte","60",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 61","Bestellung in den Dienststellen der Bundeswehrverwaltung","61",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 62","Bestellung einer Abwesenheitsvertreterin","62",[],false]