[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sivfprv-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sivfprv","Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Systemintegration und Vernetzung oder Geprüfte Berufsspezialistin für Systemintegration und Vernetzung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2024-09-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsivfprv\u002Fxml.zip",1275878,"§ 5","5","Form und Ablauf der Prüfung",null,"(1) Die Prüfung gliedert sich in 1.eine schriftliche Prüfung nach § 6 und\n2.eine mündliche Prüfung nach § 7.\n(2) Die Prüfung beginnt mit dem Ablegen der schriftlichen Prüfung nach Absatz 1 Nummer 1. Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem ersten Tag der Prüfung der zuerst abzulegenden Prüfungsleistung, abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist gelten die erbrachten Prüfungsleistungen als mit null Punkten bewertet.\n(3) Absatz 2 Satz 3 ist nicht anzuwenden, wenn die Nichteinhaltung der Frist durch die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle zu vertreten ist.","SIVFPRV - § 5 Form und Ablauf der Prüfung\n\n(1) Die Prüfung gliedert sich in 1.eine schriftliche Prüfung nach § 6 und\n2.eine mündliche Prüfung nach § 7.\n(2) Die Prüfung beginnt mit dem Ablegen der schriftlichen Prüfung nach Absatz 1 Nummer 1. Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem ersten Tag der Prüfung der zuerst abzulegenden Prüfungsleistung, abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist gelten die erbrachten Prüfungsleistungen als mit null Punkten bewertet.\n(3) Absatz 2 Satz 3 ist nicht anzuwenden, wenn die Nichteinhaltung der Frist durch die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle zu vertreten ist.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 4","Prüfungsbereich „IT-Infrastrukturen planen, Systeme und Komponenten integrieren und vernetzen sowie Funktion und Betrieb sicherstellen“","4",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 3","Inhalt der Prüfung","3",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 2","Zulassungsvoraussetzungen","2",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 6","Schriftliche Prüfung","6",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 7","Mündliche Prüfung","7",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 8","Bewertung der Prüfungsleistungen","8",[],false]