[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-skpersstruktanpg-9":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":44,"is_thin":45},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"skpersstruktanpg","Gesetz zur Anpassung der personellen Struktur der Streitkräfte","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2012-07-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fskpersstruktanpg\u002Fxml.zip",1275913,"§ 9","9","Freistellung vom militärischen Dienst","Versorgung","Für Berufsoldatinnen und Berufssoldaten, die wegen Überschreitens der für Offiziere in Verwendungen als Flugzeugführer oder Waffensystemoffizier in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen festgesetzten besonderen Altersgrenze (§ 45 Absatz 2 Nummer 6 des Soldatengesetzes) bis zum 31. Dezember 2017 in den Ruhestand versetzt werden sollen, gilt § 54 des Soldatenversorgungsgesetzes mit der Maßgabe, dass auf Antrag mit der Durchführung von Maßnahmen der schulischen und beruflichen Bildung bis zu drei Jahren vor dem Dienstzeitende unter Freistellung vom militärischen Dienst begonnen werden kann, wenn dies zur Verringerung der Zahl der Soldatinnen und Soldaten erforderlich ist.","SKPERSSTRUKTANPG - Versorgung - § 9 Freistellung vom militärischen Dienst\n\nFür Berufsoldatinnen und Berufssoldaten, die wegen Überschreitens der für Offiziere in Verwendungen als Flugzeugführer oder Waffensystemoffizier in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen festgesetzten besonderen Altersgrenze (§ 45 Absatz 2 Nummer 6 des Soldatengesetzes) bis zum 31. Dezember 2017 in den Ruhestand versetzt werden sollen, gilt § 54 des Soldatenversorgungsgesetzes mit der Maßgabe, dass auf Antrag mit der Durchführung von Maßnahmen der schulischen und beruflichen Bildung bis zu drei Jahren vor dem Dienstzeitende unter Freistellung vom militärischen Dienst begonnen werden kann, wenn dies zur Verringerung der Zahl der Soldatinnen und Soldaten erforderlich ist.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 8","Einmaliger Ausgleich bei Umwandlung des Dienstverhältnisses","8",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 7","Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Satz 2","7",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 6","Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Satz 1","6",[36,40],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 10","Berufsförderung und Dienstzeitversorgung bei Verkürzung der Dienstzeit","10",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 11","Evaluation","11",[],false]