[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sodeg-1":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":22,"citing_decisions":35,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sodeg","Gesetz über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-CoV-2 Krise in Verbindung mit einem Sicherstellungsauftrag","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2020-03-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsodeg\u002Fxml.zip",1275978,"§ 1","1","Einsatz sozialer Dienstleister zur Krisenbewältigung",null,"Die Gewährung von Zuschüssen nach diesem Gesetz ist davon abhängig, dass der soziale Dienstleister mit der Antragstellung erklärt, alle ihm nach den Umständen zumutbaren und rechtlich zulässigen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel in Bereichen zur Verfügung zu stellen, die für die Bewältigung von Auswirkungen der Coronavirus SARS-CoV-2 Krise geeignet sind. In der Erklärung nach Satz 1 hat der soziale Dienstleister Art und Umfang dieser zumutbaren und rechtlich zulässigen Unterstützungsmöglichkeiten anzuzeigen und seine tatsächliche Einsatzfähigkeit glaubhaft zu machen.","SODEG - § 1 Einsatz sozialer Dienstleister zur Krisenbewältigung\n\nDie Gewährung von Zuschüssen nach diesem Gesetz ist davon abhängig, dass der soziale Dienstleister mit der Antragstellung erklärt, alle ihm nach den Umständen zumutbaren und rechtlich zulässigen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel in Bereichen zur Verfügung zu stellen, die für die Bewältigung von Auswirkungen der Coronavirus SARS-CoV-2 Krise geeignet sind. In der Erklärung nach Satz 1 hat der soziale Dienstleister Art und Umfang dieser zumutbaren und rechtlich zulässigen Unterstützungsmöglichkeiten anzuzeigen und seine tatsächliche Einsatzfähigkeit glaubhaft zu machen.",{},[],[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 2","Sicherstellungsauftrag der Leistungsträger","2",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Umsetzung des Sicherstellungsauftrages","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Erstattungsanspruch","4",[36],{"title":37,"ecli":38,"leitsatz":39,"date":40,"source_url":41,"source_type":42},"BSG, Urt. v. 17.05.2023 – B 8 SO 6\u002F22 R","ECLI:DE:BSG:2023:170523UB8SO622R0","1. Die Höhe von Zuschüssen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz ist für zukünftige Zeiträume durch eine Prognoseentscheidung zu ermitteln.\n2. Zuschüsse für einen zurückliegenden Zeitraum werden im Weg der Spitzabrechnung unter Berücksichtigung bereits zugeflossener Mittel bewilligt.\n3. Zufließende vorrangige Mittel sind von dem der Berechnung zugrunde zu legenden Monatsdurchschnitt, nicht vom Höchstbetrag des Zuschusses abzusetzen.","2023-05-17","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KSRE145430112.zip","rechtsprechung",false]