[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-soldernano_2026-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":31,"citing_decisions":44,"is_thin":45},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"soldernano_2026","Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2025-12-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsoldernano_2026\u002Fxml.zip",1276850,"§ 3","3","Ausschließliche Zuständigkeit der Dienststellenleitung","Allgemeines","Die Ausübung der nachfolgend übertragenen Rechte zur Ernennung und Entlassung obliegt der Leiterin oder dem Leiter der jeweiligen Dienststelle persönlich, soweit sie oder er nicht von einer Ermächtigung durch das Bundesministerium der Verteidigung Gebrauch macht, die Vollziehung von Ernennungs- und Entlassungsurkunden auf andere Angehörige der Dienststelle zu übertragen.","SOLDERNANO_2026 - Allgemeines - § 3 Ausschließliche Zuständigkeit der Dienststellenleitung\n\nDie Ausübung der nachfolgend übertragenen Rechte zur Ernennung und Entlassung obliegt der Leiterin oder dem Leiter der jeweiligen Dienststelle persönlich, soweit sie oder er nicht von einer Ermächtigung durch das Bundesministerium der Verteidigung Gebrauch macht, die Vollziehung von Ernennungs- und Entlassungsurkunden auf andere Angehörige der Dienststelle zu übertragen.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 1",[23,27],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 2","Vorbehaltene Ernennungen und Entlassungen","2",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 1","Dienstgradbezeichnungen","1",[32,36,40],{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 4","Zuständigkeit des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr","4",{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 5","Reservistinnen und Reservisten, Soldatinnen und Soldaten, die nach dem Vierten und Fünften Abschnitt des Soldatengesetzes Wehrdienst leisten","5",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 6","Soldaten, die nach dem Wehrpflichtgesetz Wehrdienst leisten","6",[],false]