[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-spielv-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":25,"citing_decisions":35,"is_thin":36},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"spielv","Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1962-02-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fspielv\u002Fxml.zip",1277382,"§ 2","2",null,"Aufstellung von Geldspielgeräten","Ein Spielgerät, bei dem der Gewinn in Waren besteht (Warenspielgerät), darf nur aufgestellt werden 1.in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, oder in Beherbergungsbetrieben mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 Nr. 2 und 3 genannten Betriebe,\n2.in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,\n3.in Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher nach § 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes, es sei denn, in der Wettannahmestelle werden Sportwetten vermittelt, oder\n4.auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten.","SPIELV - Aufstellung von Geldspielgeräten - § 2\n\nEin Spielgerät, bei dem der Gewinn in Waren besteht (Warenspielgerät), darf nur aufgestellt werden 1.in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, oder in Beherbergungsbetrieben mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 Nr. 2 und 3 genannten Betriebe,\n2.in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,\n3.in Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher nach § 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes, es sei denn, in der Wettannahmestelle werden Sportwetten vermittelt, oder\n4.auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten.",{},[22],{"norm_key":23,"title":16,"slug":24},"§ 1","1",[26,29,32],{"norm_key":27,"title":16,"slug":28},"§ 3","3",{"norm_key":30,"title":16,"slug":31},"§ 3a","3a",{"norm_key":33,"title":16,"slug":34},"§ 4","4",[],false]