[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sportbootvermv-bin2000-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sportbootvermv-bin2000","Verordnung über die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2000-04-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsportbootvermv-bin2000\u002Fxml.zip",4143934,"§ 3","3","Grundregel, Zuständigkeit",null,"(1) Ein Sportboot darf nur vermietet werden, wenn es dafür technisch zugelassen ist. Die technische Zulassung wird auf Antrag des Unternehmens vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt durch das Bootszeugnis nach dem Muster der Anlage 1 erteilt.\n(2) Zur Durchführung dieser Verordnung ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt zuständig, 1.in dessen Amtsbezirk das Sportboot seinen ständigen Liegeplatz hat oder sich die Betriebsstätte befindet oder\n2.das dem Sitz des Unternehmens am nächsten liegt.","SPORTBOOTVERMV-BIN2000 - § 3 Grundregel, Zuständigkeit\n\n(1) Ein Sportboot darf nur vermietet werden, wenn es dafür technisch zugelassen ist. Die technische Zulassung wird auf Antrag des Unternehmens vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt durch das Bootszeugnis nach dem Muster der Anlage 1 erteilt.\n(2) Zur Durchführung dieser Verordnung ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt zuständig, 1.in dessen Amtsbezirk das Sportboot seinen ständigen Liegeplatz hat oder sich die Betriebsstätte befindet oder\n2.das dem Sitz des Unternehmens am nächsten liegt.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 2a","Rechtsverordnung mit vorübergehender Geltungsdauer","2a",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 2","Begriffsbestimmungen und anzuwendende Vorschriften","2",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 1","Geltungsbereich","1",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 4","Bootszeugnis","4",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 5","Nachweis über die Fahrtauglichkeit","5",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 6","Verfahren","6",[],false]