[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-spraug-22":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"spraug","Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1988-12-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fspraug\u002Fxml.zip",1277550,"§ 22","22","Ausschluß von Mitgliedern und Erlöschen der Mitgliedschaft","Konzernsprecherausschuß","(1) Mindestens ein Viertel der leitenden Angestellten der Konzernunternehmen, der Konzernsprecherausschuß oder der Arbeitgeber können beim Arbeitsgericht den Ausschluß eines Mitglieds aus dem Konzernsprecherausschuß wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen.\n(2) Die Mitgliedschaft im Konzernsprecherausschuß endet mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft im Gesamtsprecherausschuß, durch Amtsniederlegung, durch Ausschluß aus dem Konzernsprecherausschuß aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung oder Abberufung durch den Gesamtsprecherausschuß.","SPRAUG - Sprecherausschuß, Versammlung der leitenden Angestellten, Gesamt-, Unternehmens- und Konzernsprecherausschuß - Konzernsprecherausschuß - § 22 Ausschluß von Mitgliedern und Erlöschen der Mitgliedschaft\n\n(1) Mindestens ein Viertel der leitenden Angestellten der Konzernunternehmen, der Konzernsprecherausschuß oder der Arbeitgeber können beim Arbeitsgericht den Ausschluß eines Mitglieds aus dem Konzernsprecherausschuß wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen.\n(2) Die Mitgliedschaft im Konzernsprecherausschuß endet mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft im Gesamtsprecherausschuß, durch Amtsniederlegung, durch Ausschluß aus dem Konzernsprecherausschuß aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung oder Abberufung durch den Gesamtsprecherausschuß.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Zweiter Teil","Sechster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 21","Errichtung, Mitgliederzahl und Stimmengewicht","21",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 20","Errichtung","20",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 19","Geschäftsführung","19",[37,41,44],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 23","Zuständigkeit","23",{"norm_key":42,"title":34,"slug":43},"§ 24","24",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 25","Aufgaben des Sprecherausschusses","25",[],false]