[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sptrug-14":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sptrug","Gesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1991-04-05","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsptrug\u002Fxml.zip",1277803,"§ 14","14","Abspaltung von Betrieben oder Betriebsteilen",null,"Die Leitung oder der Betriebsrat eines Betriebes oder Betriebsteiles einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 1 kann von dem Vertretungsorgan dieser Gesellschaft verlangen, daß es der Treuhandanstalt die Abspaltung dieses Betriebes oder Betriebsteiles zur Neugründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft nach den Vorschriften dieses Gesetzes vorschlägt, hierfür den Entwurf eines Spaltungsplans nach § 2 aufstellt und gegebenenfalls der Treuhandanstalt den Erwerb der Geschäftsanteile oder Aktien gegen angemessenes Entgelt anbietet. Das Vertretungsorgan hat dem Verlangen binnen eines Monats zu entsprechen.","SPTRUG - § 14 Abspaltung von Betrieben oder Betriebsteilen\n\nDie Leitung oder der Betriebsrat eines Betriebes oder Betriebsteiles einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 1 kann von dem Vertretungsorgan dieser Gesellschaft verlangen, daß es der Treuhandanstalt die Abspaltung dieses Betriebes oder Betriebsteiles zur Neugründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft nach den Vorschriften dieses Gesetzes vorschlägt, hierfür den Entwurf eines Spaltungsplans nach § 2 aufstellt und gegebenenfalls der Treuhandanstalt den Erwerb der Geschäftsanteile oder Aktien gegen angemessenes Entgelt anbietet. Das Vertretungsorgan hat dem Verlangen binnen eines Monats zu entsprechen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 13","Übergangsmandat des Betriebsrats bei Betriebsspaltung","13",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 12","Heilung unwirksamer Einzelübertragungen, Haftung für Altverbindlichkeiten","12",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 11","Schutz der Gläubiger sowie der Inhaber von Sonderrechten","11",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 15","Strafvorschriften","15",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 16a","Anwendung auf den Rechtsnachfolger","16a",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 17","Inkrafttreten","17",[],false]