[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-srv-6":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"srv","Verordnung über das elektronische Schutzschriftenregister","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2015-11-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsrv\u002Fxml.zip",1277853,"§ 6","6","Löschung",null,"(1) Der Betreiber des Registers stellt sicher, dass Schutzschriften sechs Monate nach ihrer Einstellung gelöscht werden. Die gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 und § 5 Absatz 2 zu dieser Schutzschrift gespeicherten Daten sind nach weiteren drei Monaten zu löschen.\n(2) Auf Antrag des Absenders hat der Betreiber des Registers die Schutzschrift und die zu ihr gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 und § 5 Absatz 2 gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen. Der Antrag ist als elektronisches Dokument nach Maßgabe des § 2 zu stellen. Der Absender erhält eine automatisiert erstellte Bestätigung über die Löschung. Eine Mitteilung nach § 5 Absatz 3 erfolgt nach der Löschung nicht mehr.\n(3) Unzulässigerweise in das Register eingestellte Daten sind nach Feststellung der Unzulässigkeit unverzüglich zu löschen.","SRV - § 6 Löschung\n\n(1) Der Betreiber des Registers stellt sicher, dass Schutzschriften sechs Monate nach ihrer Einstellung gelöscht werden. Die gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 und § 5 Absatz 2 zu dieser Schutzschrift gespeicherten Daten sind nach weiteren drei Monaten zu löschen.\n(2) Auf Antrag des Absenders hat der Betreiber des Registers die Schutzschrift und die zu ihr gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 und § 5 Absatz 2 gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen. Der Antrag ist als elektronisches Dokument nach Maßgabe des § 2 zu stellen. Der Absender erhält eine automatisiert erstellte Bestätigung über die Löschung. Eine Mitteilung nach § 5 Absatz 3 erfolgt nach der Löschung nicht mehr.\n(3) Unzulässigerweise in das Register eingestellte Daten sind nach Feststellung der Unzulässigkeit unverzüglich zu löschen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 5","Protokollierungs- und Mitteilungspflichten","5",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 4","Abruf","4",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 3","Einstellung","3",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 7","Datensicherheit","7",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 8","Störungen","8",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 9","Barrierefreiheit","9",[],false]