[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-standag_2017-anlage-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":33,"citing_decisions":44,"is_thin":45},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"standag_2017","Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-05-05","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstandag_2017\u002Fxml.zip",1278028,"Anlage 3","anlage-3","(zu § 24 Absatz 3)","Ermächtigungsvorschrift","(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1090)\nDie räumliche Charakterisierung der wesentlichen geologischen Barrieren, die direkt oder indirekt den sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle gewährleisten, insbesondere des vorgesehenen einschlusswirksamen Gebirgsbereichs oder des Einlagerungsbereichs, soll möglichst zuverlässig möglich sein. Bewertungsrelevante Eigenschaften hierfür sind die Ermittelbarkeit der relevanten Gesteinstypen und ihrer Eigenschaften sowie die Übertragbarkeit dieser Eigenschaften nach der unten stehenden Tabelle.\nBewertungsrelevante Eigenschaft des Kriteriums\tBewertungsgröße beziehungsweise Indikator des Kriteriums\tWertungsgruppe\ngünstig\tbedingt günstig\tungünstig\nErmittelbarkeit der Gesteinstypen und ihrer charakteristischen Eigenschaften im vorgesehenen Endlagerbereich, insbesondere im vorgesehenen einschlusswirksamen Gebirgsbereich\tVariationsbreite der Eigenschaften der Gesteinstypen im Endlagerbereich\tgering\tdeutlich, aber bekannt beziehungsweise zuverlässig erhebbar\terheblich und\u002Foder nicht zuverlässig erhebbar\nRäumliche Verteilung der Gesteinstypen im Endlagerbereich und ihrer Eigenschaften\tgleichmäßig\tkontinuierliche, bekannte räumliche Veränderungen\tdiskontinuierliche, nicht ausreichend genau vorhersagbare räumliche Veränderungen\nAusmaß der tektonischen Überprägung der geologischen Einheit\tweitgehend ungestört (Störungen im Abstand > 3 km vom Rand des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs), flache Lagerung\twenig gestört (weitständige Störungen, Abstand 100 m bis 3 km vom Rand des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs), Flexuren\tgestört (engständig zerblockt, Abstand \u003C 100 m), gefaltet\nÜbertragbarkeit der Eigenschaften im vorgesehenen einschlusswirksamen Gebirgsbereich\tGesteinsausbildung (Gesteinsfazies)\tFazies regional einheitlich\tFazies nach bekanntem Muster wechselnd\tFazies nach nicht bekanntem Muster wechselnd","STANDAG_2017 - Ermächtigungsvorschrift - Anlage 3 (zu § 24 Absatz 3)\n\n(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1090)\nDie räumliche Charakterisierung der wesentlichen geologischen Barrieren, die direkt oder indirekt den sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle gewährleisten, insbesondere des vorgesehenen einschlusswirksamen Gebirgsbereichs oder des Einlagerungsbereichs, soll möglichst zuverlässig möglich sein. Bewertungsrelevante Eigenschaften hierfür sind die Ermittelbarkeit der relevanten Gesteinstypen und ihrer Eigenschaften sowie die Übertragbarkeit dieser Eigenschaften nach der unten stehenden Tabelle.\nBewertungsrelevante Eigenschaft des Kriteriums\tBewertungsgröße beziehungsweise Indikator des Kriteriums\tWertungsgruppe\ngünstig\tbedingt günstig\tungünstig\nErmittelbarkeit der Gesteinstypen und ihrer charakteristischen Eigenschaften im vorgesehenen Endlagerbereich, insbesondere im vorgesehenen einschlusswirksamen Gebirgsbereich\tVariationsbreite der Eigenschaften der Gesteinstypen im Endlagerbereich\tgering\tdeutlich, aber bekannt beziehungsweise zuverlässig erhebbar\terheblich und\u002Foder nicht zuverlässig erhebbar\nRäumliche Verteilung der Gesteinstypen im Endlagerbereich und ihrer Eigenschaften\tgleichmäßig\tkontinuierliche, bekannte räumliche Veränderungen\tdiskontinuierliche, nicht ausreichend genau vorhersagbare räumliche Veränderungen\nAusmaß der tektonischen Überprägung der geologischen Einheit\tweitgehend ungestört (Störungen im Abstand > 3 km vom Rand des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs), flache Lagerung\twenig gestört (weitständige Störungen, Abstand 100 m bis 3 km vom Rand des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs), Flexuren\tgestört (engständig zerblockt, Abstand \u003C 100 m), gefaltet\nÜbertragbarkeit der Eigenschaften im vorgesehenen einschlusswirksamen Gebirgsbereich\tGesteinsausbildung (Gesteinsfazies)\tFazies regional einheitlich\tFazies nach bekanntem Muster wechselnd\tFazies nach nicht bekanntem Muster wechselnd",{"teil":21},"Teil 7",[23,26,29],{"norm_key":24,"title":16,"slug":25},"Anlage 2","anlage-2",{"norm_key":27,"title":16,"slug":28},"Anlage 1","anlage-1",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 38","Dokumentation, Verordnungsermächtigung","38",[34,37,41],{"norm_key":35,"title":16,"slug":36},"Anlage 4","anlage-4",{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Anlage 5","(zu § 24 Absatz 4)","anlage-5",{"norm_key":42,"title":39,"slug":43},"Anlage 6","anlage-6",[],false]