[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-starug-13":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"starug","Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2020-12-22","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstarug\u002Fxml.zip",1278091,"§ 13","13","Änderung sachenrechtlicher Verhältnisse","Anforderungen an den Restrukturierungsplan","Sollen Rechte an Gegenständen begründet, geändert, übertragen oder aufgehoben werden, so können die erforderlichen Willenserklärungen der Beteiligten in den gestaltenden Teil des Restrukturierungsplans aufgenommen werden. Sind im Grundbuch eingetragene Rechte an einem Grundstück oder an eingetragenen Rechten betroffen, so sind diese Rechte unter Beachtung des § 28 der Grundbuchordnung genau zu bezeichnen. Für Rechte, die im Schiffsregister, im Schiffsbauregister oder im Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen eingetragen sind, gilt Satz 2 entsprechend.","STARUG - Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen - Anforderungen an den Restrukturierungsplan - § 13 Änderung sachenrechtlicher Verhältnisse\n\nSollen Rechte an Gegenständen begründet, geändert, übertragen oder aufgehoben werden, so können die erforderlichen Willenserklärungen der Beteiligten in den gestaltenden Teil des Restrukturierungsplans aufgenommen werden. Sind im Grundbuch eingetragene Rechte an einem Grundstück oder an eingetragenen Rechten betroffen, so sind diese Rechte unter Beachtung des § 28 der Grundbuchordnung genau zu bezeichnen. Für Rechte, die im Schiffsregister, im Schiffsbauregister oder im Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen eingetragen sind, gilt Satz 2 entsprechend.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 2","Abschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 12","Neue Finanzierung","12",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 11","Haftung des Schuldners","11",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 10","Gleichbehandlung von Planbetroffenen","10",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 14","Erklärung zur Bestandsfähigkeit; Vermögensübersicht; Ergebnis- und Finanzplan","14",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 15","Weitere beizufügende Erklärungen","15",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 16","Checkliste für Restrukturierungspläne","16",[],false]