[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stbapo_2022-30":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stbapo_2022","Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2022-10-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstbapo_2022\u002Fxml.zip",1278239,"§ 30","30","Übungen","Fachtheoretische Ausbildung","(1) Ein angemessener Teil der Lehrveranstaltungen in der fachtheoretischen Ausbildung besteht aus Übungen. Ein Teil der Übungen ist fächerübergreifend zu gestalten.\n(2) Die Übungen dienen dazu, die bis dahin fachtheoretisch und berufspraktisch vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten zu verknüpfen und einzuüben. In den Übungen sollen auch praxisorientierte Arbeits- und Entscheidungstechniken bei der Veranlagung von Steuern behandelt werden.\n(3) Die Übungen sollen als solche in den Stoffgliederungsplänen und in den Lehrplänen ausgewiesen werden.","STBAPO_2022 - Vorbereitungsdienste für den mittleren und gehobenen Steuerverwaltungsdienst - Ausbildungsinhalte - Fachtheoretische Ausbildung - § 30 Übungen\n\n(1) Ein angemessener Teil der Lehrveranstaltungen in der fachtheoretischen Ausbildung besteht aus Übungen. Ein Teil der Übungen ist fächerübergreifend zu gestalten.\n(2) Die Übungen dienen dazu, die bis dahin fachtheoretisch und berufspraktisch vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten zu verknüpfen und einzuüben. In den Übungen sollen auch praxisorientierte Arbeits- und Entscheidungstechniken bei der Veranlagung von Steuern behandelt werden.\n(3) Die Übungen sollen als solche in den Stoffgliederungsplänen und in den Lehrplänen ausgewiesen werden.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 2","Abschnitt 2","Unterabschnitt 1",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 29","Unterrichtsfächer und Gesamtstunden","29",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 28","Erholungsurlaub","28",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 27","Verlängerung oder Verkürzung des Vorbereitungsdienstes","27",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 31","Stoffgliederungspläne, Lehrpläne und Abweichungen","31",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 32","Aufsichtsarbeiten","32",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 33","Teilbeurteilungen und abschließende Beurteilung","33",[],false]