[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stbapo_2022-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stbapo_2022","Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2022-10-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstbapo_2022\u002Fxml.zip",1278216,"§ 7","7","Ausbildungsakte und Einsichtnahme","Vorschriften für beide Vorbereitungsdienste","(1) Die oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle führt eine Ausbildungsakte.\n(2) Die Beamtinnen und Beamten können auf schriftlichen oder elektronischen Antrag Einsicht in ihre Ausbildungsunterlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist zu vermerken.\n(3) Nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes wird die Ausbildungsakte mindestens fünf und längstens zehn Jahre aufbewahrt und anschließend vernichtet.","STBAPO_2022 - Vorbereitungsdienste für den mittleren und gehobenen Steuerverwaltungsdienst - Vorschriften für beide Vorbereitungsdienste - § 7 Ausbildungsakte und Einsichtnahme\n\n(1) Die oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle führt eine Ausbildungsakte.\n(2) Die Beamtinnen und Beamten können auf schriftlichen oder elektronischen Antrag Einsicht in ihre Ausbildungsunterlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist zu vermerken.\n(3) Nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes wird die Ausbildungsakte mindestens fünf und längstens zehn Jahre aufbewahrt und anschließend vernichtet.",{"teil":21,"kapitel":22},"Teil 2","Kapitel 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 6","Gliederung der Vorbereitungsdienste","6",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 5","Ziele der Vorbereitungsdienste","5",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 4","Verlängerung des Vorbereitungsdienstes","4",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 8","Ausbildende","8",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 9","Ausbildungsplan","9",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 10","Lehrende","10",[],false]