[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stbapo_2022-74":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stbapo_2022","Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2022-10-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstbapo_2022\u002Fxml.zip",1278283,"§ 74","74","Bekanntgabe des Ergebnisses der Laufbahnprüfung","Laufbahnprüfung","(1) Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses gibt den Beamtinnen und Beamten im Anschluss an die Beratung des Prüfungsausschusses die erreichte Endnotenpunktzahl, deren Ermittlung sowie die Prüfungsgesamtnote bekannt.\n(2) Wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 8.\n(3) Wer die Laufbahnprüfung nicht bestanden hat, erhält eine Mitteilung über das Nichtbestehen nach dem Muster der Anlage 19.","STBAPO_2022 - Vorbereitungsdienste für den mittleren und gehobenen Steuerverwaltungsdienst - Zwischenprüfung und Laufbahnprüfung - Laufbahnprüfung - § 74 Bekanntgabe des Ergebnisses der Laufbahnprüfung\n\n(1) Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses gibt den Beamtinnen und Beamten im Anschluss an die Beratung des Prüfungsausschusses die erreichte Endnotenpunktzahl, deren Ermittlung sowie die Prüfungsgesamtnote bekannt.\n(2) Wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 8.\n(3) Wer die Laufbahnprüfung nicht bestanden hat, erhält eine Mitteilung über das Nichtbestehen nach dem Muster der Anlage 19.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 2","Abschnitt 3","Unterabschnitt 3",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 73","Ermittlung der Endnotenpunktzahl und Ergebnis","73",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 72","Mündlicher Teil der Laufbahnprüfung","72",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 71","Zulassung zum mündlichen Teil der Laufbahnprüfung","71",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 75","Niederschrift","75",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 76","Wiederholung","76",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 77","Übernahmemöglichkeiten in die Laufbahn des mittleren Steuerverwaltungsdienstes","77",[],false]