[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stbapo_2022-77":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stbapo_2022","Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2022-10-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstbapo_2022\u002Fxml.zip",1278286,"§ 77","77","Übernahmemöglichkeiten in die Laufbahn des mittleren Steuerverwaltungsdienstes","Laufbahnprüfung","Die oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann den Beamtinnen und Beamten, die die Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst endgültig nicht bestanden oder auf deren Wiederholung verzichtet haben, die Befähigung für die Laufbahn des mittleren Dienstes zuerkennen, wenn sie fachlich und persönlich für die Laufbahn des mittleren Dienstes geeignet sind. Die Beamtinnen und Beamten, denen die Befähigung für die Laufbahn des mittleren Dienstes zuerkannt wird, erhalten ein Befähigungszeugnis.","STBAPO_2022 - Vorbereitungsdienste für den mittleren und gehobenen Steuerverwaltungsdienst - Zwischenprüfung und Laufbahnprüfung - Laufbahnprüfung - § 77 Übernahmemöglichkeiten in die Laufbahn des mittleren Steuerverwaltungsdienstes\n\nDie oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann den Beamtinnen und Beamten, die die Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst endgültig nicht bestanden oder auf deren Wiederholung verzichtet haben, die Befähigung für die Laufbahn des mittleren Dienstes zuerkennen, wenn sie fachlich und persönlich für die Laufbahn des mittleren Dienstes geeignet sind. Die Beamtinnen und Beamten, denen die Befähigung für die Laufbahn des mittleren Dienstes zuerkannt wird, erhalten ein Befähigungszeugnis.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 2","Abschnitt 3","Unterabschnitt 3",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 76","Wiederholung","76",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 75","Niederschrift","75",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 74","Bekanntgabe des Ergebnisses der Laufbahnprüfung","74",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 78","Aufstieg in den mittleren Steuerverwaltungsdienst","78",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 79","Aufstieg in den gehobenen Steuerverwaltungsdienst","79",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 80","Aufstieg in den höheren Steuerverwaltungsdienst","80",[],false]