[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stbdv-15":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":56},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stbdv","Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1979-11-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstbdv\u002Fxml.zip",1278337,"§ 15","15","Prüfungsnoten, Gesamtnoten","Prüfungsordnung für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte","(1) Für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen werden sechs Notenstufen gebildet. Es bedeuten\nNote 1 sehr gut\neine hervorragende Leistung,\nNote 2 gut\neine erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung,\nNote 3 befriedigend\neine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen gerecht wird,\nNote 4 ausreichend\neine Leistung, die, abgesehen von einzelnen Mängeln, durchschnittlichen Anforderungen entspricht,\nNote 5 mangelhaft\neine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare Leistung,\nNote 6 ungenügend\neine völlig unbrauchbare Leistung.\nDie Bewertung mit halben Zwischennoten ist zulässig.\n(2) Gesamtnoten errechnen sich aus der Summe der einzelnen Noten, geteilt durch deren Zahl. Das Ergebnis ist auf zwei Dezimalstellen zu berechnen; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.","STBDV - Prüfungsordnung für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte - § 15 Prüfungsnoten, Gesamtnoten\n\n(1) Für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen werden sechs Notenstufen gebildet. Es bedeuten\nNote 1 sehr gut\neine hervorragende Leistung,\nNote 2 gut\neine erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung,\nNote 3 befriedigend\neine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen gerecht wird,\nNote 4 ausreichend\neine Leistung, die, abgesehen von einzelnen Mängeln, durchschnittlichen Anforderungen entspricht,\nNote 5 mangelhaft\neine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare Leistung,\nNote 6 ungenügend\neine völlig unbrauchbare Leistung.\nDie Bewertung mit halben Zwischennoten ist zulässig.\n(2) Gesamtnoten errechnen sich aus der Summe der einzelnen Noten, geteilt durch deren Zahl. Das Ergebnis ist auf zwei Dezimalstellen zu berechnen; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.",{"teil":21},"Erster Teil",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 14","Durchführung der Prüfungen","14",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 13","Entscheidungen der Prüfungsausschüsse","13",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 12","Rechtsstellung der Mitglieder der Prüfungsausschüsse","12",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 16","Schriftliche Prüfung","16",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 17","Ladung zur schriftlichen Prüfung","17",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 18","Fertigung der Aufsichtsarbeiten","18",[49],{"title":50,"ecli":51,"leitsatz":52,"date":53,"source_url":54,"source_type":55},"BFH, Beschl. v. 16.07.2013 – VII B 194\u002F12",null,"NV: Es ist einer rationalen und nachvollziehbaren Bewertung einer komplexen, aus der Lösung zahlreicher Einzelprobleme bestehenden Prüfungsleistung förderlich, die einzelnen Bearbeitungsschritte des Prüflings zu bewerten und hieraus das Gesamturteil abzuleiten. Wenn hierzu vom Prüfungsamt in Form einer detaillierten Auflistung der bei optimaler Bearbeitung möglichen einzelnen Bearbeitungsschritte eine Auflistung erstellt und den einzelnen Bearbeitungsschritten je nach ihrem Gewicht für die Gesamtlösung einer oder mehrere Punkte zugeordnet werden, die im Ende zu der Gesamtzahl der Punkte addiert und den in der DVStB vorgesehenen Noten zugeordnet werden, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden. Es stellt vielmehr eine sinnvolle Hilfestellung für den Prüfer dar.","2013-07-16","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE201350506.zip","rechtsprechung",false]