[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stberg-137":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stberg","Steuerberatungsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1961-08-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstberg\u002Fxml.zip",9761065,"§ 137","137","Verbot im Anschluss an die Hauptverhandlung","Das Berufs- und Vertretungsverbot","Hat das Gericht auf die Ausschließung aus dem Beruf oder Aberkennung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen erkannt, so kann es im unmittelbaren Anschluß an die Hauptverhandlung über die Verhängung des Berufs- oder Vertretungsverbots verhandeln und entscheiden. Dies gilt auch dann, wenn das Mitglied der Steuerberaterkammer zu der Hauptverhandlung nicht erschienen ist.","STBERG - Steuerberaterordnung - Berufsgerichtsbarkeit - Verfahrensvorschriften - Das Berufs- und Vertretungsverbot - § 137 Verbot im Anschluss an die Hauptverhandlung\n\nHat das Gericht auf die Ausschließung aus dem Beruf oder Aberkennung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen erkannt, so kann es im unmittelbaren Anschluß an die Hauptverhandlung über die Verhängung des Berufs- oder Vertretungsverbots verhandeln und entscheiden. Dies gilt auch dann, wenn das Mitglied der Steuerberaterkammer zu der Hauptverhandlung nicht erschienen ist.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Zweiter Teil","Fünfter Abschnitt","Dritter Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 136","Abstimmung über das Verbot","136",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 135","Mündliche Verhandlung","135",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 134","Voraussetzung des Verbots","134",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 138","Zustellung des Beschlusses","138",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 139","Wirkungen des Verbots","139",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 140","Zuwiderhandlungen gegen das Verbot","140",[],false]