[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stberg-147":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stberg","Steuerberatungsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1961-08-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstberg\u002Fxml.zip",9761075,"§ 147","147","Kosten bei Anträgen auf Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens","Die Kosten in dem berufsgerichtlichen und in dem Verfahren bei Anträgen auf berufsgerichtliche Entscheidung über die Rüge. Die Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten. Die Tilgung.","(1) Einem Mitglied der Steuerberaterkammer, das einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Entschließung der Staatsanwaltschaft (§ 116 Abs. 2) zurücknimmt, sind die durch dieses Verfahren entstandenen Kosten aufzuerlegen.\n(2) Wird ein Antrag des Vorstandes der Steuerberaterkammer auf gerichtliche Entscheidung in dem Fall des § 115 Abs. 2 verworfen, so sind die durch das Verfahren über den Antrag veranlaßten Kosten der Steuerberaterkammer aufzuerlegen.","STBERG - Steuerberaterordnung - Berufsgerichtsbarkeit - Die Kosten in dem berufsgerichtlichen und in dem Verfahren bei Anträgen auf berufsgerichtliche Entscheidung über die Rüge. Die Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten. Die Tilgung. - § 147 Kosten bei Anträgen auf Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens\n\n(1) Einem Mitglied der Steuerberaterkammer, das einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Entschließung der Staatsanwaltschaft (§ 116 Abs. 2) zurücknimmt, sind die durch dieses Verfahren entstandenen Kosten aufzuerlegen.\n(2) Wird ein Antrag des Vorstandes der Steuerberaterkammer auf gerichtliche Entscheidung in dem Fall des § 115 Abs. 2 verworfen, so sind die durch das Verfahren über den Antrag veranlaßten Kosten der Steuerberaterkammer aufzuerlegen.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Zweiter Teil","Fünfter Abschnitt","Vierter Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 146","Gerichtskosten","146",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 145","Bestellung eines Vertreters","145",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 144","Mitteilung des Verbots","144",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 148","Kostenpflicht des Verurteilten","148",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 149","Kostenpflicht in dem Verfahren bei Anträgen auf berufsgerichtliche Entscheidung über die Rüge","149",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 150","Haftung der Steuerberaterkammer","150",[],false]