[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stbgebv-29":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stbgebv","Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1981-12-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstbgebv\u002Fxml.zip",1278645,"§ 29","29","Teilnahme an Prüfungen und Nachschauen","Gebühren für die Beratung und für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten","Der Steuerberater erhält 1.für die Teilnahme an einer Prüfung, insbesondere an einer Außenprüfung, einer Zollprüfung oder einer Nachschau einschließlich der Schlussbesprechung und der Prüfung des Prüfungsberichts, für die Teilnahme an einer Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen (§ 208 der Abgabenordnung) oder für die Teilnahme an einer Maßnahme der Steueraufsicht (§§ 209 bis 217 der Abgabenordnung) die Zeitgebühr;\n2.für schriftliche Einwendungen gegen den Prüfungsbericht 5 Zehntel bis 10 Zehntel einer vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1).","STBGEBV - Gebühren für die Beratung und für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten - § 29 Teilnahme an Prüfungen und Nachschauen\n\nDer Steuerberater erhält 1.für die Teilnahme an einer Prüfung, insbesondere an einer Außenprüfung, einer Zollprüfung oder einer Nachschau einschließlich der Schlussbesprechung und der Prüfung des Prüfungsberichts, für die Teilnahme an einer Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen (§ 208 der Abgabenordnung) oder für die Teilnahme an einer Maßnahme der Steueraufsicht (§§ 209 bis 217 der Abgabenordnung) die Zeitgebühr;\n2.für schriftliche Einwendungen gegen den Prüfungsbericht 5 Zehntel bis 10 Zehntel einer vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1).",{"abschnitt":21},"Vierter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 28","Prüfung von Steuerbescheiden","28",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 27","Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten","27",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 26","Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen","26",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 30","Selbstanzeige","30",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 31","Besprechungen","31",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 32","Einrichtung einer Buchführung","32",[],false]