[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stgb-101":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stgb","Strafgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1871-05-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstgb\u002Fxml.zip",1278926,"§ 101","101","Nebenfolgen","Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit","Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer vorsätzlichen Straftat nach diesem Abschnitt kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen (§ 45 Abs. 2 und 5).","STGB - Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit - § 101 Nebenfolgen\n\nNeben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer vorsätzlichen Straftat nach diesem Abschnitt kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen (§ 45 Abs. 2 und 5).",{"teil":21,"abschnitt":22},"Besonderer Teil","Zweiter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 100a","Landesverräterische Fälschung","100a",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 100","Friedensgefährdende Beziehungen","100",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 99","Geheimdienstliche Agententätigkeit","99",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 101a","Einziehung","101a",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 102","Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten","102",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 104","Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten","104",[],false]