[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stgb-107":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stgb","Strafgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1871-05-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstgb\u002Fxml.zip",1278934,"§ 107","107","Wahlbehinderung","Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen","(1) Wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt eine Wahl oder die Feststellung ihres Ergebnisses verhindert oder stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.\n(2) Der Versuch ist strafbar.","STGB - Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen - § 107 Wahlbehinderung\n\n(1) Wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt eine Wahl oder die Feststellung ihres Ergebnisses verhindert oder stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.\n(2) Der Versuch ist strafbar.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Besonderer Teil","Vierter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 106b","Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans","106b",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 106","Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans","106",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 105","Nötigung von Verfassungsorganen","105",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 107a","Wahlfälschung","107a",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 107b","Fälschung von Wahlunterlagen","107b",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 107c","Verletzung des Wahlgeheimnisses","107c",[],false]