[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stgb-107b":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stgb","Strafgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1871-05-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstgb\u002Fxml.zip",1278936,"§ 107b","107b","Fälschung von Wahlunterlagen","Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen","(1) Wer 1.seine Eintragung in die Wählerliste (Wahlkartei) durch falsche Angaben erwirkt,\n2.einen anderen als Wähler einträgt, von dem er weiß, daß er keinen Anspruch auf Eintragung hat,\n3.die Eintragung eines Wahlberechtigten als Wähler verhindert, obwohl er dessen Wahlberechtigung kennt,\n4.sich als Bewerber für eine Wahl aufstellen läßt, obwohl er nicht wählbar ist,\nwird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.\n(2) Der Eintragung in die Wählerliste als Wähler entspricht die Ausstellung der Wahlunterlagen für die Urwahlen in der Sozialversicherung.","STGB - Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen - § 107b Fälschung von Wahlunterlagen\n\n(1) Wer 1.seine Eintragung in die Wählerliste (Wahlkartei) durch falsche Angaben erwirkt,\n2.einen anderen als Wähler einträgt, von dem er weiß, daß er keinen Anspruch auf Eintragung hat,\n3.die Eintragung eines Wahlberechtigten als Wähler verhindert, obwohl er dessen Wahlberechtigung kennt,\n4.sich als Bewerber für eine Wahl aufstellen läßt, obwohl er nicht wählbar ist,\nwird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.\n(2) Der Eintragung in die Wählerliste als Wähler entspricht die Ausstellung der Wahlunterlagen für die Urwahlen in der Sozialversicherung.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Besonderer Teil","Vierter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 107a","Wahlfälschung","107a",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 107","Wahlbehinderung","107",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 106b","Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans","106b",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 107c","Verletzung des Wahlgeheimnisses","107c",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 108","Wählernötigung","108",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 108a","Wählertäuschung","108a",[],false]