[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stgb-109d":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stgb","Strafgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1871-05-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstgb\u002Fxml.zip",1278947,"§ 109d","109d","Störpropaganda gegen die Bundeswehr","Straftaten gegen die Landesverteidigung","(1) Wer unwahre oder gröblich entstellte Behauptungen tatsächlicher Art, deren Verbreitung geeignet ist, die Tätigkeit der Bundeswehr zu stören, wider besseres Wissen zum Zwecke der Verbreitung aufstellt oder solche Behauptungen in Kenntnis ihrer Unwahrheit verbreitet, um die Bundeswehr in der Erfüllung ihrer Aufgabe der Landesverteidigung zu behindern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.\n(2) Der Versuch ist strafbar.","STGB - Straftaten gegen die Landesverteidigung - § 109d Störpropaganda gegen die Bundeswehr\n\n(1) Wer unwahre oder gröblich entstellte Behauptungen tatsächlicher Art, deren Verbreitung geeignet ist, die Tätigkeit der Bundeswehr zu stören, wider besseres Wissen zum Zwecke der Verbreitung aufstellt oder solche Behauptungen in Kenntnis ihrer Unwahrheit verbreitet, um die Bundeswehr in der Erfüllung ihrer Aufgabe der Landesverteidigung zu behindern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.\n(2) Der Versuch ist strafbar.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Besonderer Teil","Fünfter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 109a","Wehrpflichtentziehung durch Täuschung","109a",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 109","Wehrpflichtentziehung durch Verstümmelung","109",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 108f","Unzulässige Interessenwahrnehmung","108f",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 109e","Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln","109e",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 109f","Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst","109f",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 109g","Sicherheitsgefährdendes Abbilden","109g",[],false]