[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stgb-11":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":102},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stgb","Strafgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1871-05-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstgb\u002Fxml.zip",1278759,"§ 11","11","Personen- und Sachbegriffe","Sprachgebrauch","(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1.Angehöriger:wer zu den folgenden Personen gehört:a)Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft, welche die Beziehung begründet hat, nicht mehr besteht oder wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen ist,\nb)Pflegeeltern und Pflegekinder;\n2.Amtsträger:wer nach deutschem Rechta)Beamter oder Richter ist,\nb)in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder\nc)sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen;\n2a.Europäischer Amtsträger:wer a)Mitglied der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank, des Rechnungshofs oder eines Gerichts der Europäischen Union ist,\nb)Beamter oder sonstiger Bediensteter der Europäischen Union oder einer auf der Grundlage des Rechts der Europäischen Union geschaffenen Einrichtung ist oder\nc)mit der Wahrnehmung von Aufgaben der Europäischen Union oder von Aufgaben einer auf der Grundlage des Rechts der Europäischen Union geschaffenen Einrichtung beauftragt ist;\n3.Richter:wer nach deutschem Recht Berufsrichter oder ehrenamtlicher Richter ist;\n4.für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter:wer, ohne Amtsträger zu sein,a)bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, oder\nb)bei einem Verband oder sonstigen Zusammenschluß, Betrieb oder Unternehmen, die für eine Behörde oder für eine sonstige Stelle Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ausführen,\nbeschäftigt oder für sie tätig und auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten auf Grund eines Gesetzes förmlich verpflichtet ist;\n5.rechtswidrige Tat:nur eine solche, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht;\n6.Unternehmen einer Tat:deren Versuch und deren Vollendung;\n7.Behörde:auch ein Gericht;\n8.Maßnahme:jede Maßregel der Besserung und Sicherung, die Einziehung und die Unbrauchbarmachung;\n9.Entgelt:jede in einem Vermögensvorteil bestehende Gegenleistung.\n(2) Vorsätzlich im Sinne dieses Gesetzes ist eine Tat auch dann, wenn sie einen gesetzlichen Tatbestand verwirklicht, der hinsichtlich der Handlung Vorsatz voraussetzt, hinsichtlich einer dadurch verursachten besonderen Folge jedoch Fahrlässigkeit ausreichen läßt.\n(3) Inhalte im Sinne der Vorschriften, die auf diesen Absatz verweisen, sind solche, die in Schriften, auf Ton- oder Bildträgern, in Datenspeichern, Abbildungen oder anderen Verkörperungen enthalten sind oder auch unabhängig von einer Speicherung mittels Informations- oder Kommunikationstechnik übertragen werden.","STGB - Das Strafgesetz - Sprachgebrauch - § 11 Personen- und Sachbegriffe\n\n(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1.Angehöriger:wer zu den folgenden Personen gehört:a)Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft, welche die Beziehung begründet hat, nicht mehr besteht oder wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen ist,\nb)Pflegeeltern und Pflegekinder;\n2.Amtsträger:wer nach deutschem Rechta)Beamter oder Richter ist,\nb)in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder\nc)sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen;\n2a.Europäischer Amtsträger:wer a)Mitglied der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank, des Rechnungshofs oder eines Gerichts der Europäischen Union ist,\nb)Beamter oder sonstiger Bediensteter der Europäischen Union oder einer auf der Grundlage des Rechts der Europäischen Union geschaffenen Einrichtung ist oder\nc)mit der Wahrnehmung von Aufgaben der Europäischen Union oder von Aufgaben einer auf der Grundlage des Rechts der Europäischen Union geschaffenen Einrichtung beauftragt ist;\n3.Richter:wer nach deutschem Recht Berufsrichter oder ehrenamtlicher Richter ist;\n4.für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter:wer, ohne Amtsträger zu sein,a)bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, oder\nb)bei einem Verband oder sonstigen Zusammenschluß, Betrieb oder Unternehmen, die für eine Behörde oder für eine sonstige Stelle Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ausführen,\nbeschäftigt oder für sie tätig und auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten auf Grund eines Gesetzes förmlich verpflichtet ist;\n5.rechtswidrige Tat:nur eine solche, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht;\n6.Unternehmen einer Tat:deren Versuch und deren Vollendung;\n7.Behörde:auch ein Gericht;\n8.Maßnahme:jede Maßregel der Besserung und Sicherung, die Einziehung und die Unbrauchbarmachung;\n9.Entgelt:jede in einem Vermögensvorteil bestehende Gegenleistung.\n(2) Vorsätzlich im Sinne dieses Gesetzes ist eine Tat auch dann, wenn sie einen gesetzlichen Tatbestand verwirklicht, der hinsichtlich der Handlung Vorsatz voraussetzt, hinsichtlich einer dadurch verursachten besonderen Folge jedoch Fahrlässigkeit ausreichen läßt.\n(3) Inhalte im Sinne der Vorschriften, die auf diesen Absatz verweisen, sind solche, die in Schriften, auf Ton- oder Bildträgern, in Datenspeichern, Abbildungen oder anderen Verkörperungen enthalten sind oder auch unabhängig von einer Speicherung mittels Informations- oder Kommunikationstechnik übertragen werden.",{"teil":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Allgemeiner Teil","Erster Abschnitt","Zweiter Titel",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 10","Sondervorschriften für Jugendliche und Heranwachsende","10",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 9","Ort der Tat","9",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 8","Zeit der Tat","8",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 12","Verbrechen und Vergehen","12",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 13","Begehen durch Unterlassen","13",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 14","Handeln für einen anderen","14",[51,58,62,67,72,77,82,87,92,97],{"title":52,"ecli":53,"leitsatz":54,"date":55,"source_url":56,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 25.03.2026 – 2 StR 438\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:250326U2STR438.25.0",null,"2026-03-25","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE615302026.zip","rechtsprechung",{"title":59,"ecli":60,"leitsatz":54,"date":55,"source_url":61,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 25.03.2026 – 4 StR 43\u002F26","ECLI:DE:BGH:2026:250326B4STR43.26.0","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE610082026.zip",{"title":63,"ecli":64,"leitsatz":54,"date":65,"source_url":66,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 23.03.2026 – 4 StR 581\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:230326B4STR581.25.0","2026-03-23","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE605982026.zip",{"title":68,"ecli":69,"leitsatz":54,"date":70,"source_url":71,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 24.02.2026 – 4 StR 541\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:240226B4STR541.25.0","2026-02-24","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE605472026.zip",{"title":73,"ecli":74,"leitsatz":54,"date":75,"source_url":76,"source_type":57},"BVerwG, Beschl. v. 29.01.2026 – 1 WB 20.25","ECLI:DE:BVerwG:2026:290126B1WB20.25.0","2026-01-29","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE202600206.zip",{"title":78,"ecli":79,"leitsatz":54,"date":80,"source_url":81,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 17.12.2025 – 1 StR 433\u002F25","ECLI:DE:BGH:2025:171225B1STR433.25.0","2025-12-17","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE705452026.zip",{"title":83,"ecli":84,"leitsatz":54,"date":85,"source_url":86,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 09.10.2025 – 6 StR 409\u002F25","ECLI:DE:BGH:2025:091025B6STR409.25.0","2025-10-09","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE727302025.zip",{"title":88,"ecli":89,"leitsatz":54,"date":90,"source_url":91,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 06.08.2025 – 6 StR 315\u002F24","ECLI:DE:BGH:2025:060825B6STR315.24.0","2025-08-06","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE700122026.zip",{"title":93,"ecli":94,"leitsatz":54,"date":95,"source_url":96,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 08.07.2025 – 1 StR 58\u002F24","ECLI:DE:BGH:2025:080725U1STR58.24.0","2025-07-08","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE720742025.zip",{"title":98,"ecli":99,"leitsatz":54,"date":100,"source_url":101,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 26.06.2025 – StB 30\u002F25","ECLI:DE:BGH:2025:260625BSTB30.25.0","2025-06-26","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE717092025.zip",false]