[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stgb-158":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":57},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stgb","Strafgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1871-05-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstgb\u002Fxml.zip",1279002,"§ 158","158","Berichtigung einer falschen Angabe","Falsche uneidliche Aussage und Meineid","(1) Das Gericht kann die Strafe wegen Meineids, falscher Versicherung an Eides Statt oder falscher uneidlicher Aussage nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von Strafe absehen, wenn der Täter die falsche Angabe rechtzeitig berichtigt.\n(2) Die Berichtigung ist verspätet, wenn sie bei der Entscheidung nicht mehr verwertet werden kann oder aus der Tat ein Nachteil für einen anderen entstanden ist oder wenn schon gegen den Täter eine Anzeige erstattet oder eine Untersuchung eingeleitet worden ist.\n(3) Die Berichtigung kann bei der Stelle, der die falsche Angabe gemacht worden ist oder die sie im Verfahren zu prüfen hat, sowie bei einem Gericht, einem Staatsanwalt oder einer Polizeibehörde erfolgen.","STGB - Falsche uneidliche Aussage und Meineid - § 158 Berichtigung einer falschen Angabe\n\n(1) Das Gericht kann die Strafe wegen Meineids, falscher Versicherung an Eides Statt oder falscher uneidlicher Aussage nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von Strafe absehen, wenn der Täter die falsche Angabe rechtzeitig berichtigt.\n(2) Die Berichtigung ist verspätet, wenn sie bei der Entscheidung nicht mehr verwertet werden kann oder aus der Tat ein Nachteil für einen anderen entstanden ist oder wenn schon gegen den Täter eine Anzeige erstattet oder eine Untersuchung eingeleitet worden ist.\n(3) Die Berichtigung kann bei der Stelle, der die falsche Angabe gemacht worden ist oder die sie im Verfahren zu prüfen hat, sowie bei einem Gericht, einem Staatsanwalt oder einer Polizeibehörde erfolgen.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Besonderer Teil","Neunter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 157","Aussagenotstand","157",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 156","Falsche Versicherung an Eides Statt","156",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 155","Eidesgleiche Bekräftigungen","155",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 159","Versuch der Anstiftung zur Falschaussage","159",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 160","Verleitung zur Falschaussage","160",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 161","Fahrlässiger Falscheid; fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt","161",[50],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 29.08.2017 – 4 StR 116\u002F17","ECLI:DE:BGH:2017:290817B4STR116.17.0",null,"2017-08-29","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE623032017.zip","rechtsprechung",false]