[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stgb-161":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":63},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stgb","Strafgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1871-05-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstgb\u002Fxml.zip",1279005,"§ 161","161","Fahrlässiger Falscheid; fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt","Falsche uneidliche Aussage und Meineid","(1) Wenn eine der in den §§ 154 bis 156 bezeichneten Handlungen aus Fahrlässigkeit begangen worden ist, so tritt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe ein.\n(2) Straflosigkeit tritt ein, wenn der Täter die falsche Angabe rechtzeitig berichtigt. Die Vorschriften des § 158 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend.","STGB - Falsche uneidliche Aussage und Meineid - § 161 Fahrlässiger Falscheid; fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt\n\n(1) Wenn eine der in den §§ 154 bis 156 bezeichneten Handlungen aus Fahrlässigkeit begangen worden ist, so tritt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe ein.\n(2) Straflosigkeit tritt ein, wenn der Täter die falsche Angabe rechtzeitig berichtigt. Die Vorschriften des § 158 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Besonderer Teil","Neunter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 160","Verleitung zur Falschaussage","160",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 159","Versuch der Anstiftung zur Falschaussage","159",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 158","Berichtigung einer falschen Angabe","158",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 162","Internationale Gerichte; nationale Untersuchungsausschüsse","162",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 164","Falsche Verdächtigung","164",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 165","Bekanntgabe der Verurteilung","165",[50,57],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 20.11.2025 – V ZB 40\u002F24","ECLI:DE:BGH:2025:201125BVZB40.24.0","1. Die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung durch das Grundbuchamt ist nur in gesetzlich besonders geregelten, nicht verallgemeinerungsfähigen Ausnahmefällen vorgesehen. Für den Nachweis der Erbfolge nach § 35 Abs. 1 GBO gilt diese Nachweisform nicht .\n2. Sind in einer öffentlich beurkundeten letztwilligen Verfügung als Erben oder Nacherben eingesetzte Abkömmlinge namentlich nicht benannt, kann der Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt durch Personenstandsurkunden geführt werden. Der daneben erforderliche Nachweis der negativen Tatsache, dass es keine weiteren Abkömmlinge gibt, kann durch einfache Erklärungen in der Form des § 29 Abs. 1 GBO geführt werden. Ausschließlich dann, wenn gleichwohl auf konkrete Anhaltspunkte gegründete Zweifel an der Erbfolge verbleiben, darf das Grundbuchamt die Vorlegung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses verlangen.","2025-11-20","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE701322026.zip","rechtsprechung",{"title":58,"ecli":59,"leitsatz":60,"date":61,"source_url":62,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 14.04.2020 – 5 StR 424\u002F19","ECLI:DE:BGH:2020:140420B5STR424.19.0","1. Das Sächsische Wahlprüfungsgesetz lässt die eidliche Vernehmung am Verfahren Beteiligter als Zeugen nicht zu.\n2. § 162 StGB enthält keine Einschränkung der Strafbarkeit falscher eidlicher Aussagen.","2020-04-14","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE310602020.zip",false]