[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stgb-165":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stgb","Strafgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1871-05-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstgb\u002Fxml.zip",1279008,"§ 165","165","Bekanntgabe der Verurteilung","Falsche Verdächtigung","(1) Ist die Tat nach § 164 öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen und wird ihretwegen auf Strafe erkannt, so ist auf Antrag des Verletzten anzuordnen, daß die Verurteilung wegen falscher Verdächtigung auf Verlangen öffentlich bekanntgemacht wird. Stirbt der Verletzte, so geht das Antragsrecht auf die in § 77 Abs. 2 bezeichneten Angehörigen über. § 77 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.\n(2) Für die Art der Bekanntmachung gilt § 200 Abs. 2 entsprechend.","STGB - Falsche Verdächtigung - § 165 Bekanntgabe der Verurteilung\n\n(1) Ist die Tat nach § 164 öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen und wird ihretwegen auf Strafe erkannt, so ist auf Antrag des Verletzten anzuordnen, daß die Verurteilung wegen falscher Verdächtigung auf Verlangen öffentlich bekanntgemacht wird. Stirbt der Verletzte, so geht das Antragsrecht auf die in § 77 Abs. 2 bezeichneten Angehörigen über. § 77 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.\n(2) Für die Art der Bekanntmachung gilt § 200 Abs. 2 entsprechend.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Besonderer Teil","Zehnter Abschnitt",[24,27,31],{"norm_key":25,"title":17,"slug":26},"§ 164","164",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 162","Internationale Gerichte; nationale Untersuchungsausschüsse","162",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 161","Fahrlässiger Falscheid; fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt","161",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 166","Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen","166",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 167","Störung der Religionsausübung","167",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 167a","Störung einer Bestattungsfeier","167a",[],false]