[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stgb-176c":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":102},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stgb","Strafgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1871-05-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstgb\u002Fxml.zip",1279025,"§ 176c","176c","Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern","Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung","(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Absatz 1 Nummer 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn 1.der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist,\n2.der Täter mindestens achtzehn Jahre alt ist und a)mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, oder\nb)das Kind dazu bestimmt, den Beischlaf mit einem Dritten zu vollziehen oder ähnliche sexuelle Handlungen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, an dem Dritten vorzunehmen oder von diesem an sich vornehmen zu lassen,\n3.die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder\n4.der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.\n(2) Ebenso wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2, des § 176a Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 oder Absatz 3 Satz 1 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand eines pornographischen Inhalts (§ 11 Absatz 3) zu machen, der nach § 184b Absatz 1 oder 2 verbreitet werden soll.\n(3) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer das Kind in den Fällen des § 176 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.\n(4) In die in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Eine Tat, die im Ausland abgeurteilt worden ist, steht in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 einer im Inland abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach deutschem Strafrecht eine solche nach § 176 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 wäre.","STGB - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - § 176c Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern\n\n(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Absatz 1 Nummer 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn 1.der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist,\n2.der Täter mindestens achtzehn Jahre alt ist und a)mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, oder\nb)das Kind dazu bestimmt, den Beischlaf mit einem Dritten zu vollziehen oder ähnliche sexuelle Handlungen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, an dem Dritten vorzunehmen oder von diesem an sich vornehmen zu lassen,\n3.die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder\n4.der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.\n(2) Ebenso wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2, des § 176a Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 oder Absatz 3 Satz 1 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand eines pornographischen Inhalts (§ 11 Absatz 3) zu machen, der nach § 184b Absatz 1 oder 2 verbreitet werden soll.\n(3) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer das Kind in den Fällen des § 176 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.\n(4) In die in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Eine Tat, die im Ausland abgeurteilt worden ist, steht in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 einer im Inland abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach deutschem Strafrecht eine solche nach § 176 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 wäre.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Besonderer Teil","Dreizehnter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 176b","Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern","176b",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 176a","Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind","176a",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 176","Sexueller Missbrauch von Kindern","176",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 176d","Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge","176d",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 176e","Verbreitung und Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern","176e",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 177","Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung","177",[50,57,62,66,71,76,82,87,92,97],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 05.03.2026 – 1 StR 279\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:050326B1STR279.25.0",null,"2026-03-05","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE706432026.zip","rechtsprechung",{"title":58,"ecli":59,"leitsatz":53,"date":60,"source_url":61,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 14.01.2026 – 2 StR 169\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:140126B2STR169.25.0","2026-01-14","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE702832026.zip",{"title":63,"ecli":64,"leitsatz":53,"date":60,"source_url":65,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 14.01.2026 – 2 StR 592\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:140126B2STR592.25.0","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE605012026.zip",{"title":67,"ecli":68,"leitsatz":53,"date":69,"source_url":70,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 18.11.2025 – 5 StR 343\u002F25","ECLI:DE:BGH:2025:181125U5STR343.25.0","2025-11-18","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE728552025.zip",{"title":72,"ecli":73,"leitsatz":53,"date":74,"source_url":75,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 28.10.2025 – 3 StR 418\u002F25","ECLI:DE:BGH:2025:281025B3STR418.25.0","2025-10-28","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE728842025.zip",{"title":77,"ecli":78,"leitsatz":79,"date":80,"source_url":81,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 24.09.2025 – 4 StR 205\u002F25","ECLI:DE:BGH:2025:240925B4STR205.25.0","1. Der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern nach § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB (in der Fassung des Gesetzes vom 30. November 2020, BGBl. I S. 2600; jetzt: § 176c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a StGB) ist eine Qualifikation des § 176 Abs. 1 StGB (in der Fassung des Gesetzes vom 30. November 2020, BGBl. I S. 2600; jetzt: § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB) und setzt damit wie dieser voraus, dass der Täter selbst das Kind körperlich berührt. Beide Tatbestände regeln eigenhändige Delikte und können danach weder in Mittäterschaft begangen noch nach § 30 Abs. 2 Var. 3 Alt. 1 StGB verabredet werden.\n2. Die Möglichkeit einer Verabredung des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes kann auch nicht deshalb angenommen werden, weil § 176a Abs. 2 Nr. 2 StGB (in der Fassung des Gesetzes vom 30. November 2020, BGBl. I S. 2600; jetzt: § 176c Abs. 1 Nr. 3 StGB) die gemeinschaftliche Begehung der Tat sanktioniert. Eine mittäterschaftliche Zurechnung gemäß § 25 Abs. 2 StGB ist auch hier nicht möglich, noch zur Erfüllung des Tatbestands überhaupt erforderlich.","2025-09-24","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE702862026.zip",{"title":83,"ecli":84,"leitsatz":53,"date":85,"source_url":86,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 03.06.2025 – 5 StR 96\u002F25","ECLI:DE:BGH:2025:030625B5STR96.25.0","2025-06-03","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE716912025.zip",{"title":88,"ecli":89,"leitsatz":53,"date":90,"source_url":91,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 21.05.2025 – 2 StR 493\u002F24","ECLI:DE:BGH:2025:210525B2STR493.24.0","2025-05-21","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE717762025.zip",{"title":93,"ecli":94,"leitsatz":53,"date":95,"source_url":96,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 09.04.2025 – 2 StR 641\u002F24","ECLI:DE:BGH:2025:090425B2STR641.24.0","2025-04-09","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE712212025.zip",{"title":98,"ecli":99,"leitsatz":53,"date":100,"source_url":101,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 20.03.2025 – 6 StR 480\u002F24","ECLI:DE:BGH:2025:200325B6STR480.24.0","2025-03-20","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE715562025.zip",false]