[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stgb-184":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":102},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stgb","Strafgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1871-05-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstgb\u002Fxml.zip",1279037,"§ 184","184","Verbreitung pornographischer Inhalte","Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung","(1) Wer einen pornographischen Inhalt (§ 11 Absatz 3) 1.einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,\n2.an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, zugänglich macht,\n3.im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt, im Versandhandel oder in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einem anderen anbietet oder überläßt,\n3a.im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einem anderen anbietet oder überläßt,\n4.im Wege des Versandhandels einzuführen unternimmt,\n5.öffentlich an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Schriften außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel anbietet oder bewirbt,\n6.an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein,\n7.in einer öffentlichen Filmvorführung gegen ein Entgelt zeigt, das ganz oder überwiegend für diese Vorführung verlangt wird,\n8.herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält oder einzuführen unternimmt, um diesen im Sinne der Nummern 1 bis 7 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder\n9.auszuführen unternimmt, um diesen im Ausland unter Verstoß gegen die dort geltenden Strafvorschriften zu verbreiten oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder eine solche Verwendung zu ermöglichen,\nwird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.\n(2) Absatz 1 Nummer 1 und 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt. Absatz 1 Nr. 3a gilt nicht, wenn die Handlung im Geschäftsverkehr mit gewerblichen Entleihern erfolgt.\n(3) bis (7) (weggefallen)","STGB - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - § 184 Verbreitung pornographischer Inhalte\n\n(1) Wer einen pornographischen Inhalt (§ 11 Absatz 3) 1.einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,\n2.an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, zugänglich macht,\n3.im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt, im Versandhandel oder in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einem anderen anbietet oder überläßt,\n3a.im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einem anderen anbietet oder überläßt,\n4.im Wege des Versandhandels einzuführen unternimmt,\n5.öffentlich an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Schriften außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel anbietet oder bewirbt,\n6.an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein,\n7.in einer öffentlichen Filmvorführung gegen ein Entgelt zeigt, das ganz oder überwiegend für diese Vorführung verlangt wird,\n8.herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält oder einzuführen unternimmt, um diesen im Sinne der Nummern 1 bis 7 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder\n9.auszuführen unternimmt, um diesen im Ausland unter Verstoß gegen die dort geltenden Strafvorschriften zu verbreiten oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder eine solche Verwendung zu ermöglichen,\nwird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.\n(2) Absatz 1 Nummer 1 und 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt. Absatz 1 Nr. 3a gilt nicht, wenn die Handlung im Geschäftsverkehr mit gewerblichen Entleihern erfolgt.\n(3) bis (7) (weggefallen)",{"teil":21,"abschnitt":22},"Besonderer Teil","Dreizehnter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 183a","Erregung öffentlichen Ärgernisses","183a",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 183","Exhibitionistische Handlungen","183",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 182","Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen","182",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 184a","Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte","184a",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 184b","Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte","184b",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 184c","Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte","184c",[50,57,62,67,72,77,82,87,93,98],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 04.03.2026 – 1 StR 8\u002F26","ECLI:DE:BGH:2026:040326B1STR8.26.0",null,"2026-03-04","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE605422026.zip","rechtsprechung",{"title":58,"ecli":59,"leitsatz":53,"date":60,"source_url":61,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 12.06.2025 – 3 StR 24\u002F25","ECLI:DE:BGH:2025:120625U3STR24.25.0","2025-06-12","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE717552025.zip",{"title":63,"ecli":64,"leitsatz":53,"date":65,"source_url":66,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 15.01.2025 – 4 StR 201\u002F24","ECLI:DE:BGH:2025:150125B4STR201.24.0","2025-01-15","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE705192025.zip",{"title":68,"ecli":69,"leitsatz":53,"date":70,"source_url":71,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 27.03.2024 – 2 StR 461\u002F23","ECLI:DE:BGH:2024:270324U2STR461.23.0","2024-03-27","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE604702024.zip",{"title":73,"ecli":74,"leitsatz":53,"date":75,"source_url":76,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 10.01.2024 – 6 StR 523\u002F23","ECLI:DE:BGH:2024:100124B6STR523.23.0","2024-01-10","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE606112024.zip",{"title":78,"ecli":79,"leitsatz":53,"date":80,"source_url":81,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 13.06.2023 – 3 StR 118\u002F23","ECLI:DE:BGH:2023:130623B3STR118.23.0","2023-06-13","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE626662023.zip",{"title":83,"ecli":84,"leitsatz":53,"date":85,"source_url":86,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 08.02.2023 – 2 StR 136\u002F21","ECLI:DE:BGH:2023:080223B2STR136.21.0","2023-02-08","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE622012023.zip",{"title":88,"ecli":89,"leitsatz":90,"date":91,"source_url":92,"source_type":56},"BVerwG, Urt. v. 04.03.2020 – 2 WD 3\u002F19","ECLI:DE:BVerwG:2020:040320U2WD3.19.0","1. Begeht ein Soldat wiederholt disziplinarisch relevante verbale sexuelle Belästigungen mit Hilfe sozialer Medien und verbindet er damit unaufgefordert die Versendung pornographischer Fotos, handelt es sich regelmäßig um keine leichte sexuelle Belästigung, sodass die Herabsetzung im Dienstgrad den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet.\n2. Der Zeitraum zwischen Einlegung der Berufung und Vorlage der Berufungsakten beim Bundesverwaltungsgericht durch den Bundeswehrdisziplinaranwalt ist bei der Bestimmung der angemessenen Verfahrensdauer einzubeziehen.","2020-03-04","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE202000354.zip",{"title":94,"ecli":95,"leitsatz":53,"date":96,"source_url":97,"source_type":56},"BVerwG, Urt. v. 18.06.2015 – 2 C 19\u002F14","ECLI:DE:BVerwG:2015:180615U2C19.14.0","2015-06-18","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE201500365.zip",{"title":99,"ecli":53,"leitsatz":53,"date":100,"source_url":101,"source_type":56},"BVerwG, Beschl. v. 22.01.2014 – 2 B 102\u002F13","2014-01-22","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE410020146.zip",false]