[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stgb-187":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":74},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stgb","Strafgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1871-05-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstgb\u002Fxml.zip",1279051,"§ 187","187","Verleumdung","Beleidigung","Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.","STGB - Beleidigung - § 187 Verleumdung\n\nWer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Besonderer Teil","Vierzehnter Abschnitt",[24,28,31],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 186","Üble Nachrede","186",{"norm_key":29,"title":17,"slug":30},"§ 185","185",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 184l","Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild","184l",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 188","Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung","188",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 189","Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener","189",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 190","Wahrheitsbeweis durch Strafurteil","190",[49,56,63,69],{"title":50,"ecli":51,"leitsatz":52,"date":53,"source_url":54,"source_type":55},"BGH, Beschl. v. 11.03.2025 – VI ZB 79\u002F23","ECLI:DE:BGH:2025:110325BVIZB79.23.0","1. Gemäß § 21 Abs. 2 TDDDG setzen die Gestattung der Auskunftserteilung und die korrespondierende Verpflichtung zur Auskunft über die Bestandsdaten eines Nutzers - sofern nicht audiovisuelle Inhalte betroffen sind - voraus, dass der beanstandete Inhalt den Tatbestand einer der in der Bestimmung genannten Strafvorschriften erfüllt.\n2. Ist die beanstandete Äußerung als Werturteil zu qualifizieren, scheidet eine Verwirklichung der Tatbestände der §§ 186, 187 StGB aus. Im Zweifel ist im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes davon auszugehen, dass es sich um eine Meinungsäußerung handelt.\n3. Steht die Erfüllung eines Straftatbestands in Rede, müssen bei mehrdeutigen Äußerungen andere mögliche Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen werden, bevor die zur Verurteilung führende Bedeutung zugrunde gelegt wird. Wenn eine straflose Bedeutung nicht ausschließbar ist, ist diese der Beurteilung zugrunde zu legen.","2025-03-11","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE708962025.zip","rechtsprechung",{"title":57,"ecli":58,"leitsatz":59,"date":60,"source_url":61,"source_type":62},"T-305\u002F23 – Nicolaus Fest gegen Europäisches Parlament","ECLI:EU:T:2024:422","Institutionelles Recht – Mitglied des Parlaments – Vorrechte und Befreiungen – Beschluss, die parlamentarische Immunität aufzuheben – Art. 8 und 9 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Union – Begriff ,Zusammenhang mit dem Amt eines Abgeordneten‘ – Offensichtlicher Beurteilungsfehler","2024-06-26","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:62023TJ0305","eurlex_caselaw",{"title":64,"ecli":65,"leitsatz":66,"date":67,"source_url":68,"source_type":55},"BGH, Beschl. v. 23.05.2018 – 2 StR 121\u002F18","ECLI:DE:BGH:2018:230518B2STR121.18.0",null,"2018-05-23","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE606392018.zip",{"title":70,"ecli":71,"leitsatz":66,"date":72,"source_url":73,"source_type":55},"BGH, Urt. v. 17.05.2018 – 3 StR 622\u002F17","ECLI:DE:BGH:2018:170518U3STR622.17.0","2018-05-17","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE626642018.zip",false]