[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stgb-232":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":104},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stgb","Strafgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1871-05-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstgb\u002Fxml.zip",1279096,"§ 232","232","Menschenhandel","Straftaten gegen die persönliche Freiheit","(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder wer eine andere Person unter einundzwanzig Jahren anwirbt, befördert, weitergibt, beherbergt oder aufnimmt, wenn 1.diese Person ausgebeutet werden soll a)bei der Ausübung der Prostitution oder bei der Vornahme sexueller Handlungen an oder vor dem Täter oder einer dritten Person oder bei der Duldung sexueller Handlungen an sich selbst durch den Täter oder eine dritte Person,\nb)durch eine Beschäftigung,\nc)bei der Ausübung der Bettelei oder\nd)bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen durch diese Person,\n2.diese Person in Sklaverei, Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft oder in Verhältnissen, die dem entsprechen oder ähneln, gehalten werden soll oder\n3.dieser Person rechtswidrig ein Organ entnommen werden soll.\nAusbeutung durch eine Beschäftigung im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 Buchstabe b liegt vor, wenn die Beschäftigung aus rücksichtslosem Gewinnstreben zu Arbeitsbedingungen erfolgt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen solcher Arbeitnehmer stehen, welche der gleichen oder einer vergleichbaren Beschäftigung nachgehen (ausbeuterische Beschäftigung).\n(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person, die in der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Weise ausgebeutet werden soll, 1.mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List anwirbt, befördert, weitergibt, beherbergt oder aufnimmt oder\n2.entführt oder sich ihrer bemächtigt oder ihrer Bemächtigung durch eine dritte Person Vorschub leistet.\n(3) In den Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn 1.das Opfer zur Zeit der Tat unter achtzehn Jahren alt ist,\n2.der Täter das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung wenigstens leichtfertig in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder\n3.der Täter gewerbsmäßig handelt oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.\nIn den Fällen des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn einer der in Satz 1 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Umstände vorliegt.\n(4) In den Fällen der Absätze 1, 2 und 3 Satz 1 ist der Versuch strafbar.","STGB - Straftaten gegen die persönliche Freiheit - § 232 Menschenhandel\n\n(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder wer eine andere Person unter einundzwanzig Jahren anwirbt, befördert, weitergibt, beherbergt oder aufnimmt, wenn 1.diese Person ausgebeutet werden soll a)bei der Ausübung der Prostitution oder bei der Vornahme sexueller Handlungen an oder vor dem Täter oder einer dritten Person oder bei der Duldung sexueller Handlungen an sich selbst durch den Täter oder eine dritte Person,\nb)durch eine Beschäftigung,\nc)bei der Ausübung der Bettelei oder\nd)bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen durch diese Person,\n2.diese Person in Sklaverei, Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft oder in Verhältnissen, die dem entsprechen oder ähneln, gehalten werden soll oder\n3.dieser Person rechtswidrig ein Organ entnommen werden soll.\nAusbeutung durch eine Beschäftigung im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 Buchstabe b liegt vor, wenn die Beschäftigung aus rücksichtslosem Gewinnstreben zu Arbeitsbedingungen erfolgt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen solcher Arbeitnehmer stehen, welche der gleichen oder einer vergleichbaren Beschäftigung nachgehen (ausbeuterische Beschäftigung).\n(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person, die in der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Weise ausgebeutet werden soll, 1.mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List anwirbt, befördert, weitergibt, beherbergt oder aufnimmt oder\n2.entführt oder sich ihrer bemächtigt oder ihrer Bemächtigung durch eine dritte Person Vorschub leistet.\n(3) In den Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn 1.das Opfer zur Zeit der Tat unter achtzehn Jahren alt ist,\n2.der Täter das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung wenigstens leichtfertig in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder\n3.der Täter gewerbsmäßig handelt oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.\nIn den Fällen des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn einer der in Satz 1 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Umstände vorliegt.\n(4) In den Fällen der Absätze 1, 2 und 3 Satz 1 ist der Versuch strafbar.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Besonderer Teil","Achtzehnter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 231","Beteiligung an einer Schlägerei","231",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 230","Strafantrag","230",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 229","Fahrlässige Körperverletzung","229",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 232a","Zwangsprostitution","232a",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 232b","Zwangsarbeit","232b",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 233","Ausbeutung der Arbeitskraft","233",[50,57,62,67,72,77,83,89,94,99],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 14.05.2025 – 3 StR 105\u002F25","ECLI:DE:BGH:2025:140525B3STR105.25.0",null,"2025-05-14","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE715232025.zip","rechtsprechung",{"title":58,"ecli":59,"leitsatz":53,"date":60,"source_url":61,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 18.12.2024 – 2 StR 500\u002F24","ECLI:DE:BGH:2024:181224B2STR500.24.0","2024-12-18","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE704442025.zip",{"title":63,"ecli":64,"leitsatz":53,"date":65,"source_url":66,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 12.12.2024 – 6 StR 238\u002F24","ECLI:DE:BGH:2024:121224U6STR238.24.0","2024-12-12","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE708162025.zip",{"title":68,"ecli":69,"leitsatz":53,"date":70,"source_url":71,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 17.10.2023 – 6 StR 109\u002F23","ECLI:DE:BGH:2023:171023B6STR109.23.0","2023-10-17","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE650062024.zip",{"title":73,"ecli":74,"leitsatz":53,"date":75,"source_url":76,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 15.03.2023 – 2 StR 348\u002F22","ECLI:DE:BGH:2023:150323B2STR348.22.0","2023-03-15","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE623372023.zip",{"title":78,"ecli":79,"leitsatz":80,"date":81,"source_url":82,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 17.01.2023 – 2 StR 87\u002F22","ECLI:DE:BGH:2023:170123B2STR87.22.0","1. Eine Entscheidung des Rechtsmittelgerichts im Sinne von § 222b Abs. 3 StPO präkludiert den Besetzungseinwand in der Revision gemäß § 338 Nr. 1 Halbs. 2 Buchst. b StPO nur dann, wenn sie vor Urteilsverkündung erlassen und dem Rügeführer bekanntgemacht wurde.\n2. „Befördern“ im Sinne des § 232 Abs. 1 StGB setzt die Herbeiführung eines Ortswechsels voraus; tatbestandsmäßig ist ein Handeln des Täters nur dann, wenn das Tatopfer für wenigstens geraume Zeit an einen anderen als den bisherigen Aufenthaltsort verbracht wird. Fahrten, die innerhalb eines bereits bestehenden Ausbeutungsverhältnisses durchgeführt werden und die von vorneherein darauf angelegt sind, das Tatopfer sehr zeitnah an ihren länger währenden Aufenthaltsort zurückzubringen, sind kein „Befördern“ im Sinne des § 232 StGB.","2023-01-17","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE304502023.zip",{"title":84,"ecli":85,"leitsatz":86,"date":87,"source_url":88,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 20.12.2022 – 2 StR 232\u002F21","ECLI:DE:BGH:2022:201222B2STR232.21.0","Zu den Voraussetzungen der Ausbeutung durch eine Beschäftigung (hier: Tätigkeit als Künstler).","2022-12-20","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE300382023.zip",{"title":90,"ecli":91,"leitsatz":53,"date":92,"source_url":93,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 30.11.2022 – 6 StR 243\u002F22","ECLI:DE:BGH:2022:301122U6STR243.22.0","2022-11-30","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE615422023.zip",{"title":95,"ecli":96,"leitsatz":53,"date":97,"source_url":98,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 14.09.2022 – 4 StR 55\u002F22","ECLI:DE:BGH:2022:140922B4STR55.22.0","2022-09-14","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE637962022.zip",{"title":100,"ecli":101,"leitsatz":53,"date":102,"source_url":103,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 07.09.2022 – 3 StR 145\u002F22","ECLI:DE:BGH:2022:070922B3STR145.22.0","2022-09-07","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE676212022.zip",false]