[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stgb-265b":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":84},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stgb","Strafgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1871-05-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstgb\u002Fxml.zip",1279148,"§ 265b","265b","Kreditbetrug","Betrug und Untreue","(1) Wer einem Betrieb oder Unternehmen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung, Belassung oder Veränderung der Bedingungen eines Kredits für einen Betrieb oder ein Unternehmen oder einen vorgetäuschten Betrieb oder ein vorgetäuschtes Unternehmen 1.über wirtschaftliche Verhältnissea)unrichtige oder unvollständige Unterlagen, namentlich Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Vermögensübersichten oder Gutachten vorlegt oder\nb)schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht,\ndie für den Kreditnehmer vorteilhaft und für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind, oder\n2.solche Verschlechterungen der in den Unterlagen oder Angaben dargestellten wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Vorlage nicht mitteilt, die für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind,\nwird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.\n(2) Nach Absatz 1 wird nicht bestraft, wer freiwillig verhindert, daß der Kreditgeber auf Grund der Tat die beantragte Leistung erbringt. Wird die Leistung ohne Zutun des Täters nicht erbracht, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Erbringen der Leistung zu verhindern.\n(3) Im Sinne des Absatzes 1 sind 1.Betriebe und Unternehmen unabhängig von ihrem Gegenstand solche, die nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern;\n2.Kredite Gelddarlehen aller Art, Akzeptkredite, der entgeltliche Erwerb und die Stundung von Geldforderungen, die Diskontierung von Wechseln und Schecks und die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen.","STGB - Betrug und Untreue - § 265b Kreditbetrug\n\n(1) Wer einem Betrieb oder Unternehmen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung, Belassung oder Veränderung der Bedingungen eines Kredits für einen Betrieb oder ein Unternehmen oder einen vorgetäuschten Betrieb oder ein vorgetäuschtes Unternehmen 1.über wirtschaftliche Verhältnissea)unrichtige oder unvollständige Unterlagen, namentlich Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Vermögensübersichten oder Gutachten vorlegt oder\nb)schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht,\ndie für den Kreditnehmer vorteilhaft und für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind, oder\n2.solche Verschlechterungen der in den Unterlagen oder Angaben dargestellten wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Vorlage nicht mitteilt, die für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind,\nwird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.\n(2) Nach Absatz 1 wird nicht bestraft, wer freiwillig verhindert, daß der Kreditgeber auf Grund der Tat die beantragte Leistung erbringt. Wird die Leistung ohne Zutun des Täters nicht erbracht, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Erbringen der Leistung zu verhindern.\n(3) Im Sinne des Absatzes 1 sind 1.Betriebe und Unternehmen unabhängig von ihrem Gegenstand solche, die nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern;\n2.Kredite Gelddarlehen aller Art, Akzeptkredite, der entgeltliche Erwerb und die Stundung von Geldforderungen, die Diskontierung von Wechseln und Schecks und die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Besonderer Teil","Zweiundzwanzigster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 265a","Erschleichen von Leistungen","265a",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 265","Versicherungsmißbrauch","265",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 264a","Kapitalanlagebetrug","264a",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 265c","Sportwettbetrug","265c",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 265d","Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben","265d",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 265e","Besonders schwere Fälle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben","265e",[50,57,62,67,72,76,80],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 14.11.2019 – 5 StR 76\u002F19","ECLI:DE:BGH:2019:141119B5STR76.19.0",null,"2019-11-14","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE634382019.zip","rechtsprechung",{"title":58,"ecli":59,"leitsatz":53,"date":60,"source_url":61,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 04.07.2019 – 4 StR 36\u002F19","ECLI:DE:BGH:2019:040719B4STR36.19.0","2019-07-04","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE628152019.zip",{"title":63,"ecli":64,"leitsatz":53,"date":65,"source_url":66,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 07.04.2016 – 1 StR 579\u002F15","ECLI:DE:BGH:2016:070416B1STR579.15.0","2016-04-07","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-JURE160007992.zip",{"title":68,"ecli":53,"leitsatz":69,"date":70,"source_url":71,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 08.10.2014 – 1 StR 114\u002F14","1. § 265b StGB umfasst auch Straftaten zu Lasten ausländischer Kreditgeber.\n2. Genussrechtekapital kann die Voraussetzungen eines Kredits i.S.v. § 265b Abs. 1 StGB erfüllen.","2014-10-08","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE301302014.zip",{"title":73,"ecli":53,"leitsatz":53,"date":74,"source_url":75,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 10.04.2014 – 1 StR 649\u002F13","2014-04-10","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-JURE140013114.zip",{"title":77,"ecli":53,"leitsatz":53,"date":78,"source_url":79,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 16.11.2010 – 1 StR 502\u002F10","2010-11-16","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-JURE100076049.zip",{"title":81,"ecli":53,"leitsatz":53,"date":82,"source_url":83,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 11.02.2010 – 4 StR 433\u002F09","2010-02-11","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-JURE100057819.zip",false]