[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stgb-273":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stgb","Strafgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1871-05-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstgb\u002Fxml.zip",1279160,"§ 273","273","Verändern von amtlichen Ausweisen","Urkundenfälschung","(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr 1.eine Eintragung in einem amtlichen Ausweis entfernt, unkenntlich macht, überdeckt oder unterdrückt oder eine einzelne Seite aus einem amtlichen Ausweis entfernt oder\n2.einen derart veränderten amtlichen Ausweis gebraucht,\nwird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 267 oder § 274 mit Strafe bedroht ist.\n(2) Der Versuch ist strafbar.","STGB - Urkundenfälschung - § 273 Verändern von amtlichen Ausweisen\n\n(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr 1.eine Eintragung in einem amtlichen Ausweis entfernt, unkenntlich macht, überdeckt oder unterdrückt oder eine einzelne Seite aus einem amtlichen Ausweis entfernt oder\n2.einen derart veränderten amtlichen Ausweis gebraucht,\nwird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 267 oder § 274 mit Strafe bedroht ist.\n(2) Der Versuch ist strafbar.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Besonderer Teil","Dreiundzwanzigster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 271","Mittelbare Falschbeurkundung","271",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 270","Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung","270",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 269","Fälschung beweiserheblicher Daten","269",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 274","Urkundenunterdrückung; Veränderung einer Grenzbezeichnung","274",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 275","Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen; Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen","275",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 276","Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen","276",[],false]