[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stgb-277":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":79},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stgb","Strafgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1871-05-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstgb\u002Fxml.zip",1279165,"§ 277","277","Unbefugtes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen","Urkundenfälschung","(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson ein Zeugnis über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.\n(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von unbefugtem Ausstellen von Gesundheitszeugnissen verbunden hat, Impfnachweise oder Testzertifikate betreffend übertragbare Krankheiten unbefugt ausstellt.","STGB - Urkundenfälschung - § 277 Unbefugtes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen\n\n(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson ein Zeugnis über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.\n(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von unbefugtem Ausstellen von Gesundheitszeugnissen verbunden hat, Impfnachweise oder Testzertifikate betreffend übertragbare Krankheiten unbefugt ausstellt.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Besonderer Teil","Dreiundzwanzigster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 276a","Aufenthaltsrechtliche Papiere; Fahrzeugpapiere","276a",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 276","Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen","276",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 275","Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen; Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen","275",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 278","Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse","278",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 279","Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse","279",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 281","Mißbrauch von Ausweispapieren","281",[50,57,63,68,74],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BVerwG, Urt. v. 03.04.2025 – 2 WD 19.24","ECLI:DE:BVerwG:2025:030425U2WD19.24.0","Die disziplinarrechtliche Geltendmachung einer posttraumatischen Belastungsstörung bedarf der Vorlage eines fachärztlichen Attestes, aus dem sich nachvollziehbar ergibt, auf welcher Grundlage der Arzt zu seiner Diagnose gelangt ist und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt.","2025-04-03","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE202500373.zip","rechtsprechung",{"title":58,"ecli":59,"leitsatz":60,"date":61,"source_url":62,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 12.07.2023 – 1 StR 260\u002F22","ECLI:DE:BGH:2023:120723U1STR260.22.0",null,"2023-07-12","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE627352023.zip",{"title":64,"ecli":65,"leitsatz":60,"date":66,"source_url":67,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 07.02.2023 – 6 StR 548\u002F22","ECLI:DE:BGH:2023:070223B6STR548.22.0","2023-02-07","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE620252023.zip",{"title":69,"ecli":70,"leitsatz":71,"date":72,"source_url":73,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 10.11.2022 – 5 StR 283\u002F22","ECLI:DE:BGH:2022:101122U5STR283.22.0","Das Fälschen von Gesundheitszeugnissen nach § 277 StGB aF steht zur Urkundenfälschung nach § 267 StGB nicht im Verhältnis privilegierender Spezialität.","2022-11-10","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE304262023.zip",{"title":75,"ecli":60,"leitsatz":76,"date":77,"source_url":78,"source_type":56},"BVerwG, Urt. v. 04.05.2011 – 2 WD 2\u002F10","Unerlaubtes Fernbleiben eines Soldaten von einer Ausbildung im Rahmen der - während der Dienstzeit erfolgenden - \"Zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung\" (ZAW) ist disziplinarbemessungsrechtlich im Regelfall mit einem unerlaubten Fernbleiben eines \"aktiven Soldaten\" vom rein militärischen Dienst vergleichbar (im Anschluss an Beschluss vom 19. August 2009 - BVerwG 2 WD 31.08 - Buchholz 450.2 § 121 WDO 2002 Nr. 1).","2011-05-04","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE410018080.zip",false]