[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stgb-299a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":57},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stgb","Strafgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1871-05-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstgb\u002Fxml.zip",1279190,"§ 299a","299a","Bestechlichkeit im Gesundheitswesen","Straftaten gegen den Wettbewerb","Wer als Angehöriger eines Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufs einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er 1.bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten,\n2.bei dem Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, die jeweils zur unmittelbaren Anwendung durch den Heilberufsangehörigen oder einen seiner Berufshelfer bestimmt sind, oder\n3.bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial\neinen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.","STGB - Straftaten gegen den Wettbewerb - § 299a Bestechlichkeit im Gesundheitswesen\n\nWer als Angehöriger eines Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufs einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er 1.bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten,\n2.bei dem Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, die jeweils zur unmittelbaren Anwendung durch den Heilberufsangehörigen oder einen seiner Berufshelfer bestimmt sind, oder\n3.bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial\neinen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Besonderer Teil","Sechsundzwanzigster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 299","Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr","299",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 298","Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen","298",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 297","Gefährdung von Schiffen, Kraft- und Luftfahrzeugen durch Bannware","297",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 299b","Bestechung im Gesundheitswesen","299b",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 300","Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen","300",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 301","Strafantrag","301",[50],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 21.03.2024 – 3 StR 163\u002F23","ECLI:DE:BGH:2024:210324U3STR163.23.0",null,"2024-03-21","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE617452024.zip","rechtsprechung",false]