[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stgb-306e":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":63},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stgb","Strafgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1871-05-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstgb\u002Fxml.zip",1279206,"§ 306e","306e","Tätige Reue","Gemeingefährliche Straftaten","(1) Das Gericht kann in den Fällen der §§ 306, 306a und 306b die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter freiwillig den Brand löscht, bevor ein erheblicher Schaden entsteht.\n(2) Nach § 306d wird nicht bestraft, wer freiwillig den Brand löscht, bevor ein erheblicher Schaden entsteht.\n(3) Wird der Brand ohne Zutun des Täters gelöscht, bevor ein erheblicher Schaden entstanden ist, so genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.","STGB - Gemeingefährliche Straftaten - § 306e Tätige Reue\n\n(1) Das Gericht kann in den Fällen der §§ 306, 306a und 306b die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter freiwillig den Brand löscht, bevor ein erheblicher Schaden entsteht.\n(2) Nach § 306d wird nicht bestraft, wer freiwillig den Brand löscht, bevor ein erheblicher Schaden entsteht.\n(3) Wird der Brand ohne Zutun des Täters gelöscht, bevor ein erheblicher Schaden entstanden ist, so genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Besonderer Teil","Achtundzwanzigster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 306d","Fahrlässige Brandstiftung","306d",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 306c","Brandstiftung mit Todesfolge","306c",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 306b","Besonders schwere Brandstiftung","306b",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 306f","Herbeiführen einer Brandgefahr","306f",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 307","Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie","307",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 308","Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion","308",[50,57],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 27.05.2020 – 1 StR 118\u002F20","ECLI:DE:BGH:2020:270520B1STR118.20.0","§ 306e Abs. 1 StGB ist auf die Qualifikation des § 306b Abs. 2 Nr. 1 StGB analog anzuwenden, wenn der Täter - anstatt den Brand zu löschen - die (konkrete) Lebensgefahr für das Opfer freiwillig durch anderweitige Rettungshandlungen beseitigt.","2020-05-27","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE301852020.zip","rechtsprechung",{"title":58,"ecli":59,"leitsatz":60,"date":61,"source_url":62,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 23.05.2018 – 2 StR 169\u002F18","ECLI:DE:BGH:2018:230518B2STR169.18.0","Der durch eine schwere Brandstiftung entstandene Sachschaden an einem Wohngebäude ist dann erheblich im Sinne des § 306e Abs. 1 StGB, wenn - bezogen auf das Tatobjekt - mindestens 2.500 Euro zur Schadensbeseitigung erforderlich sind.","2018-05-23","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE302032018.zip",false]