[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stgb-324a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stgb","Strafgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1871-05-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstgb\u002Fxml.zip",1279238,"§ 324a","324a","Bodenverunreinigung","Straftaten gegen die Umwelt","(1) Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Stoffe in den Boden einbringt, eindringen läßt oder freisetzt und diesen dadurch 1.in einer Weise, die geeignet ist, die Gesundheit eines anderen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert oder ein Gewässer zu schädigen, oder\n2.in bedeutendem Umfang\nverunreinigt oder sonst nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.\n(2) Der Versuch ist strafbar.\n(3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.","STGB - Straftaten gegen die Umwelt - § 324a Bodenverunreinigung\n\n(1) Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Stoffe in den Boden einbringt, eindringen läßt oder freisetzt und diesen dadurch 1.in einer Weise, die geeignet ist, die Gesundheit eines anderen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert oder ein Gewässer zu schädigen, oder\n2.in bedeutendem Umfang\nverunreinigt oder sonst nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.\n(2) Der Versuch ist strafbar.\n(3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Besonderer Teil","Neunundzwanzigster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 324","Gewässerverunreinigung","324",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 323c","Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen","323c",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 323b","Gefährdung einer Entziehungskur","323b",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 325","Luftverunreinigung","325",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 325a","Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen","325a",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 326","Unerlaubter Umgang mit Abfällen","326",[],false]