[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stgb-42":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":78},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stgb","Strafgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1871-05-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstgb\u002Fxml.zip",1278790,"§ 42","42","Zahlungserleichterungen",null,"Ist dem Verurteilten nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldstrafe sofort zu zahlen, so bewilligt ihm das Gericht eine Zahlungsfrist oder gestattet ihm, die Strafe in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen. Das Gericht kann dabei anordnen, daß die Vergünstigung, die Geldstrafe in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen, entfällt, wenn der Verurteilte einen Teilbetrag nicht rechtzeitig zahlt. Das Gericht soll Zahlungserleichterungen auch gewähren, wenn ohne die Bewilligung die Wiedergutmachung des durch die Straftat verursachten Schadens durch den Verurteilten erheblich gefährdet wäre; dabei kann dem Verurteilten der Nachweis der Wiedergutmachung auferlegt werden.","STGB - Rechtsfolgen der Tat - Strafen - § 42 Zahlungserleichterungen\n\nIst dem Verurteilten nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldstrafe sofort zu zahlen, so bewilligt ihm das Gericht eine Zahlungsfrist oder gestattet ihm, die Strafe in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen. Das Gericht kann dabei anordnen, daß die Vergünstigung, die Geldstrafe in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen, entfällt, wenn der Verurteilte einen Teilbetrag nicht rechtzeitig zahlt. Das Gericht soll Zahlungserleichterungen auch gewähren, wenn ohne die Bewilligung die Wiedergutmachung des durch die Straftat verursachten Schadens durch den Verurteilten erheblich gefährdet wäre; dabei kann dem Verurteilten der Nachweis der Wiedergutmachung auferlegt werden.",{"teil":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Allgemeiner Teil","Dritter Abschnitt","Erster Titel",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 41","Geldstrafe neben Freiheitsstrafe","41",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 40","Verhängung in Tagessätzen","40",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 39","Bemessung der Freiheitsstrafe","39",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 43","Ersatzfreiheitsstrafe","43",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 44","Fahrverbot","44",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 45","Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts","45",[51,57,63,68,73],{"title":52,"ecli":53,"leitsatz":17,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 07.01.2026 – 3 StR 568\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:070126B3STR568.25.0","2026-01-07","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE704332026.zip","rechtsprechung",{"title":58,"ecli":59,"leitsatz":60,"date":61,"source_url":62,"source_type":56},"BVerwG, Urt. v. 24.10.2019 – 2 C 3\u002F18","ECLI:DE:BVerwG:2019:241019U2C3.18.0","1. Bei einem beamteten Lehrer führt der außerdienstliche Besitz kinderpornographischer Schriften - auch bei geringer Anzahl oder niederschwelligem Inhalt - aufgrund des damit verbundenen Vertrauensverlusts beim Dienstherrn und der Allgemeinheit in aller Regel zur disziplinaren Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.\n2. Der konkreten im Wege der Strafzumessung ausgesprochenen Strafe kommt aufgrund der unterschiedlichen Zwecke von Straf- und Disziplinarrecht keine die disziplinare Maßnahmebemessung begrenzende Indizwirkung zu.","2019-10-24","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE202000082.zip",{"title":64,"ecli":65,"leitsatz":17,"date":66,"source_url":67,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 28.03.2019 – 4 StR 45\u002F19","ECLI:DE:BGH:2019:280319B4STR45.19.0","2019-03-28","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE606122019.zip",{"title":69,"ecli":70,"leitsatz":17,"date":71,"source_url":72,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 20.02.2018 – 2 StR 348\u002F17","ECLI:DE:BGH:2018:200218B2STR348.17.0","2018-02-20","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE620712018.zip",{"title":74,"ecli":17,"leitsatz":75,"date":76,"source_url":77,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 12.01.2011 – XII ZB 181\u002F10","1. Es ist grundsätzlich nicht angemessen, die auf eine Geldstrafe zu zahlende Rate bei der Einkommensermittlung gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO zu berücksichtigen .\n2. Nach § 42 StGB iVm § 459a StPO kann der Bedürftige bei einer - auch im Lichte der von ihm verwirkten Strafe - nicht mehr zumutbaren wirtschaftlichen Belastung eine entsprechende Zahlungserleichterung bei der Vollstreckungsbehörde erreichen. Damit ist sichergestellt, dass ihm der Zugang zu den Gerichten nicht versperrt wird .","2011-01-12","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE312572011.zip",false]