[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-stgb-45b":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"stgb","Strafgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1871-05-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fstgb\u002Fxml.zip",1278795,"§ 45b","45b","Wiederverleihung von Fähigkeiten und Rechten",null,"(1) Das Gericht kann nach § 45 Abs. 1 und 2 verlorene Fähigkeiten und nach § 45 Abs. 5 verlorene Rechte wiederverleihen, wenn 1.der Verlust die Hälfte der Zeit, für die er dauern sollte, wirksam war und\n2.zu erwarten ist, daß der Verurteilte künftig keine vorsätzlichen Straftaten mehr begehen wird.\n(2) In die Fristen wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Verurteilte auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.","STGB - Rechtsfolgen der Tat - Strafen - § 45b Wiederverleihung von Fähigkeiten und Rechten\n\n(1) Das Gericht kann nach § 45 Abs. 1 und 2 verlorene Fähigkeiten und nach § 45 Abs. 5 verlorene Rechte wiederverleihen, wenn 1.der Verlust die Hälfte der Zeit, für die er dauern sollte, wirksam war und\n2.zu erwarten ist, daß der Verurteilte künftig keine vorsätzlichen Straftaten mehr begehen wird.\n(2) In die Fristen wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Verurteilte auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.",{"teil":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Allgemeiner Teil","Dritter Abschnitt","Erster Titel",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 45a","Eintritt und Berechnung des Verlustes","45a",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 45","Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts","45",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 44","Fahrverbot","44",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 46","Grundsätze der Strafzumessung","46",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 46a","Täter-Opfer-Ausgleich, Schadenswiedergutmachung","46a",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 46b","Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten","46b",[],false]